Wegen Missbrauchs: Ex-Pfarrer von Freisen erhält Höchststrafe von Kirchengericht

Das Kirchengericht Köln hat gegen den früheren Pfarrer von Freisen die Höchststrafe verhängt: Er wird aus dem Klerikerstand entlassen. Der Grund: Er soll mindestens fünf Minderjährige missbraucht haben.
Ein früherer katholischer Pfarrer, der in Freisen tätug war, soll Minderjährige missbraucht haben. Foto: BeckerBredel
Ein früherer katholischer Pfarrer, der in Freisen tätug war, soll Minderjährige missbraucht haben. Foto: BeckerBredel

Kirchengericht entlässt Ex-Priester von Freisen aus Klerikerstand

Der ehemalige Pfarrer von Freisen wird wegen mehrfachem sexuellem Missbrauch aus dem Klerikerstand entlassen. Diese Höchststrafe hat das Kirchengericht Köln gegen den Ex-Priester verhängt, wie das Bistum Trier am Donnerstag (23. November 2023) mitteilte. Das Gericht der Erzdiözese Köln habe den Mann des sexuellen Missbrauchs von fünf Minderjährigen schuldig gesprochen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Geistlicher verliert damit auch Anspruch auf Ruhegehalt

Der Ex-Priester verliert mit der Entlassung aus dem Klerikerstand auch den Anspruch auf sein Ruhegehalt. „Es ist die für einen Priester schwerste nach kirchlichem Recht mögliche Strafe“, so die Sprecherin des Bistums. Seit 2010 traf sie sechs Pfarrer im Bistum Trier wegen sexuellen Missbrauchs.

69-Jähriger bereits zu Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hatte den 69-jährigen Ex-Pfarrer im Februar bereits wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dem Richter nach hat der Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt, sexuelle Handlungen zu dulden. Zudem habe er bereits ab den 1980er Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt, etwa auf Ferienfreizeiten oder Urlaubsfahrten.

Bischof Ackermann bedauert „schreckliches Unrecht“

„Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen„, so der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Dass die lange Dauer des Prozesses für die Betroffenen eine große Belastung gewesen ist, sei ihm bewusst. Bereits 2018 war der kirchliche Strafprozess gegen den Pfarrer eingeleitet worden.

„In der Handhabung des Falls sind Fehler passiert“

Ackermann geht davon aus, dass der Fall auch bei der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum zum Thema werde. „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden“, erklärte er.

Weitere Betroffene können finanzielle Entschädigung beantragen

Wie das Bistum mitteilte, werden auch über die vor dem Kirchengericht verhandelten Fälle weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs anerkannt. Sie können damit finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.

Gegen den Geistlichen wurde mehrfach ermittelt

Mehrfach liefen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Geistlichen wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt. Seit Mai 2016 durfte er nach einem Verbot des Bischofs nicht mehr als Priester öffentlich wirken.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur