Saarbrücker Betreuer bediente sich jahrelang an Konten von über 90-Jährigem – Bewährungsstrafe nach Deal

Ein 65-jähriger Betreuer aus Saarbrücken ist wegen gewerbsmäßiger Untreue in 155 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann sich jahrelang an Konten eines über 90-Jährigen bedient hatte. Diese Riesensumme wurde veruntreut:
Ein 65-jähriger Betreuer aus Saarbrücken ist wegen gewerbsmäßiger Untreue in 155 Fällen verurteilt worden. Symbolfotos: (links) dpa/Angelika Warmuth | (rechts) dpa/
Ein 65-jähriger Betreuer aus Saarbrücken ist wegen gewerbsmäßiger Untreue in 155 Fällen verurteilt worden. Symbolfotos: (links) dpa/Angelika Warmuth | (rechts) dpa/

Saarbrücker Betreuer bediente sich jahrelang an Konten von über 90-Jährigem

Laut „SR“ war der Angeklagte zunächst „aus der Insolvenz heraus Betreuer des über 90-jährigen Opfers“ geworden. Über einen Zeitraum von drei Jahren hatte sich der amtlich bestellte Betreuer aus Saarbrücken an den Konten des mittlerweile Verstorbenen bedient. Damit finanzierte sich der 65-Jährige einen gehobenen Lebensstandard, so der Sender.

Der Betreuer hatte dem Bericht zufolge Umbuchungen, Entnahmen und Bargeldabhebungen von den Konten des Opfers getätigt. Über die Jahre seien so insgesamt 362.000 Euro veruntreut worden. Zumindest, bis das Betreuungsgericht nach „SR“-Angaben „Verdacht schöpfte und Anzeige erstattete“.

Bewährungsstrafe nach Deal

Laut Sender wurde der Angeklagte am gestrigen Mittwoch (9. November 2022) vom Landgericht Saarbrücken schuldig gesprochen – wegen gewerbsmäßiger Untreue in 155 Fällen. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Darüber hinaus müsse der 65-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Wie ebenso aus dem „SR“-Bericht hervorgeht, war es bereits zum Auftakt des Prozesses zu einem Deal gekommen. Das Urteil der Bewährungsstrafe kam nach einem Geständnis zustande.

Verfahren wegen Beihilfe eingestellt

Ebenso auf der Anklagebank saß laut Sender die 55 Jahre alte Frau des Angeklagten – wegen Beihilfe. Das Verfahren gegen sie sei eingestellt worden.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk