Saarländer für Polizistenmorde verurteilt: Was das Gericht in der Begründung zu den Mordmerkmalen sagte

Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes und eine besondere Schwere der Schuld. So lautet das Urteil im sogenannten Polizistenmord-Prozess. Was das Gericht im Detail in der Urteilsbegründung zu den Mordmerkmalen sagte:
Im Bild zu sehen: Der Hauptangeklagte (r) begrüßt im Verhandlungssaal des Landgerichts seinen Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach
Im Bild zu sehen: Der Hauptangeklagte (r) begrüßt im Verhandlungssaal des Landgerichts seinen Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Polizistenmorde: Lebenslange Haft für Saarländer

Der Angeklagte wirkt wie versteinert, als das Urteil fällt. Dem stämmigen Mann aus dem Saarland ist keine Regung anzusehen. Die Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern: Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes und eine besondere Schwere der Schuld. Demnach sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der 39 Jahre alte leidenschaftliche Jäger einen Polizeibeamten sowie seine Kollegin bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle per Kopfschuss getötet hat. Raphael Mall, der Vorsitzende Richter, sagt: „Er hat beide Beamte erlegt, wie er sonst seine Beute erlegt“.

Mit dem Urteil geht ein fünfmonatiger Prozess über ein Verbrechen zu Ende, das für Entsetzen in ganz Deutschland gesorgt hat.

Was das Gericht in der Begründung zu den Mordmerkmalen sagte

Das Gericht geht davon aus, dass der 39-Jährige mit der Tat gewerbsmäßige Jagdwilderei und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vertuschen wollte. Nur durch den Tod der beiden Polizeikräfte sei dies möglich gewesen. Laut Mall ging der Saarländer bei der Ermordung „planvoll und eiskalt“ vor. Was das Gericht laut „SWR“ im Detail in der Begründung zu den Mordmerkmalen sagte:

Verdeckung

„Der Angeklagte tötete zur Verdeckung einer anderen Straftat“, so „SWR“ auf Grundlage der Aussage des Landgerichts Kaiserslautern.

Habgier

Das Mordmerkmal der Habgier konnte die Kammer nicht feststellen. Bei der Tat hätte Habgier demnach nicht „beherrschend oder bewusstseinsdominant im Vordergrund“ gestanden. Im Rahmen der nächtlichen Kontrolle im Januar waren mehr als 20 erlegte Hirsche und Rehe im Wagen festgestellt worden, mit dem S. und der damalige Komplize der Jagdwilderei unterwegs waren.

Heimtücke

Nicht sicher feststellbar ist laut Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke, berichtet der „SWR“. Es sei nicht anzunehmen, dass beide Opfer „arg- oder wehrlos waren“.

Niedere Beweggründe

Nach Angaben des Senders war das Mordmerkmal der niederen Beweggründe für die Kammer „während der Hauptverhandlung nicht feststellbar“.

Mordlust

Mordlust sei vom Gericht als mögliches Mordmerkmal nicht thematisiert worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Bei der Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ ist die Aussetzung des Rests einer lebenslangen Haftstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgeschlossen. Richter Mal sagte, meist bedeute dies 20 bis 25 Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger legt Revision ein

Als Reaktion auf das Urteil legte die Verteidigung des Hauptangeklagten jetzt Revision ein. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen.

Opferanwalt: Urteil gerecht und nachvollziehbar

Der Anwalt der Familie des getöteten Polizisten bezeichnete das Urteil als „gerecht und nachvollziehbar“. Es werde „beiden Familien sicherlich helfen, mit der Sache so weit wie möglich abzuschließen“. Jedoch seien die Wunden noch lange nicht verheilt. „Es wird der Beginn einer langen Trauerarbeit sein.“

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur
– SWR