Sohn in Beckingen erschossen: Urteil gegen 66-Jährigen rechtskräftig

Ein 66-Jähriger aus Beckingen muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis: Er hat am Neujahrstag 2018 in Beckingen seinen Sohn erschossen.

Urteil rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 66-jährigen Mann, der seinen Sohn erschossen hat, ist rechtskräftig. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch (18.09.2019) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Totschlag in minderschwerem Fall
Das Gericht hatte den Mann in der vergangenen Woche wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Saarländer hatte seinen Sohn am Neujahrstag 2018 in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet.

Situation eskaliert
In seinem Geständnis hatte der Vater berichtet, dass der 29-Jährige durch den Konsum von Drogen zunehmend aggressiver geworden sei. Am Tattag sei die Situation eskaliert. Der Sohn war über den Balkon in das Haus der Eltern in Beckingen eingedrungen. Als er sich weigerte, zu gehen, schoss der Vater.

Verteidigung hatte auf „mildere Strafe“ plädiert
Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls von einem minderschweren Fall gesprochen hatte, hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine „mildere Strafe“ plädiert, da ihrer Ansicht nach eine Notwehrsituation bestanden hatte.