„Straftaten in Hülle und Fülle“: Polizei stoppt 22-jährigen Autofahrer in Dillingen
Polizei stoppt 22-jährigen Autofahrer in Dillingen
Am gestrigen Donnerstagabend (2. Mai 2024) haben Kräfte des Verkehrsdiensts in Dillingen einen 22-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der sich nun wegen diverser Delikte verantworten muss. Die Liste der Verstöße dürfte dabei selbst für die erfahrenen Polizeikräfte unerwartet lang gewesen sein.
Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis
Wie das Landespolizeipräsidium mitteilte, führten die Einsatzkräfte gegen etwa 20.50 Uhr eine Verkehrskontrolle in der Dillinger Innenstadt durch. Bei der Überprüfung eines schwarzen Kleinwagens fiel den Polizeikräften auf, dass der 22-jährige Fahrer des Wagens offensichtlich unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand und nicht mehr in der Lage war, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Folglich wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe angeordnet. Im Anschluss an die Blutentnahme ergaben weitere Kontrollen, dass der 22-Jährige über keinerlei Fahrerlaubnis verfügt.
Drogen, falsche Kennzeichen, Verstöße gegen das Meldegesetz und mehr
In dem Fahrzeug des 22-Jährigen fanden die Polizeikräfte zudem Haschisch in einer Menge, die den seit April erlaubten Besitz von Cannabis-Produkten deutlich überstieg. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die Einsatzkräfte weiter fest, dass der Kleinwagen mit falschen Kennzeichen unterwegs war. Das Auto selbst war weder für den Straßenverkehr zugelassen noch versichert. Darüber hinaus stellten die Polizeikräfte bei der vollständigen Überprüfung des 22-jährigen, aus Syrien stammenden Mannes fest, dass dieser auch noch gegen das Meldegesetz verstoßen hat.
Wegen dieser möglichen Verstöße ermittelt jetzt die Polizei
Die Polizei hat nach eigenen Angaben folglich Ermittlungen wegen des Verdachts folgender Delikte eingeleitet:
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kennzeichendiebstahl
- Urkundenfälschung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Trunkenheit im Verkehr
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und steuerrechtlicher Bestimmungen
- Verstoß gegen das Meldegesetz
Verwendete Quellen:
– Informationen des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes, 03.05.2024