Tödliche Raserei in Saarwellingen: Angeklagter erinnert sich laut Anwalt nicht mehr an Unfall

Hatte der Autofahrer, der in Saarwellingen einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben soll, zum Tatzeitpunkt "einen Aussetzer" gehabt? Das zumindest erklärte dessen Verteidiger beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Angeklagte könne sich nicht mehr an den Crash erinnern.

Angeklagter erinnert sich nicht mehr an Unfall

Der Autoraser, der in Saarwellingen einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben soll, kann sich an den Crash nicht mehr erinnern. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücken erklärte dessen Verteidiger am Mittwoch (16. Juni 2021), der 30-Jährige habe zum Tatzeitpunkt einen Aussetzer gehabt. „Wieder zu sich gekommen“ sei er erst wieder am Unfallort, so die Aussage von Anwalt Pascal Bastuck.

Anklage wegen Mordes

Der 30-Jährige ist wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Im August 2017 soll er mitten in Saarwellingen mit 130 km/h ungebremst auf ein Auto gerast sein. Dabei wurden eine Mutter (43) und deren Tochter (12), die in dem Wagen saßen, tödlich verletzt. Während der Fahrt habe der Fahrer mit einer Bekannten am Handy Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich.

Der tödliche Unfall hätte möglicherweise verhindert oder abgemildert werden können, wenn der Fahrer vorher noch gebremst hätte, so die Oberstaatsanwältin weiter. Denn der Mann habe das vor ihm mit Tempo 40 fahrende Auto spätestens knapp 90 Meter zuvor sehen können. Da er aber nicht bremste, wurde das Auto der Opfer durch den Aufprall auf 90 bis 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt.

Zwei Tote und zwei Verletzte

Die Mutter starb sofort mit einem Genickbruch. Die zwölfjährige Tochter erlitt den Angaben zufolge ein schweres Schädelhirntrauma sowie Hirnblutungen und erlag rund zwei Monate später ihren Verletzungen. An der Unfallstelle war Tempo 50 erlaubt. Bei dem Crash wurden zwei weitere Personen verletzt.

Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Krampfanfall

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer durch seine Fahrweise den Tod anderer Personen billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte gibt an, an Epilepsie zu leiden: Bei einem Krampfanfall sei es zu dem Unglück gekommen, sagte dessen Anwalt am Mittwoch erneut. Diese Darstellung hält die Staatsanwaltschaft für nicht glaubwürdig. Der Prozess ist zunächst bis 29. Juni terminiert.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte