Tödlicher Unfall in St. Goarshausen: Staatsanwaltschaft äußert sich zu möglicher Schuld von Fahrer

Nach dem tödlichen Unfall bei einem Karnevalsumzug im rheinland-pfälzischen St. Goarshausen laufen die Ermittlungen weiter auf Hochtouren. Am Dienstag (13. Februar 2024) hat sich die Staatsanwaltschaft erstmals zu einer möglichen Schuld des Karnevalswagenfahrers geäußert:
Die Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Die Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk

20-jähriger Mann stirbt bei Unfall in St. Goarshausen

Der Karnevalsumzug im rheinland-pfälzischen St. Goarshausen (Rhein-Lahn-Kreis) endete am vergangenen Samstag (10. Februar 2024) in einem tragischen Unglück. So geriet ein 20-jähriger Mann ins Stolpern und fiel unter einen Karnevalswagen, der gerade wegfahren wollte. In der Folge wurde der 20-Jährige von dem Anhänger überrollt und im Anschluss von der Hinterachse mitgeschleift. Der junge Mann wurde dabei tödlich verletzt. Er verstarb kurze Zeit nach dem Unfall in einem Krankenhaus.

Ermittlungen zu tödlichem Unglück dauern weiter an

Die Ermittlungen nach dem tödlichen Unfall in St. Goarshausen am Samstag dauern weiterhin an. Nachdem Spuren gesichert wurden, stehen laut Angaben der Polizei unter anderem noch weitere Befragungen von Zeug:innen an.

Staatsanwaltschaft bewertet erstmal Schuld des Fahrers

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat sich unterdessen am Dienstag (13. Februar 2024) erstmals zu einer möglichen Schuld des Motivwagenfahrers geäußert, unter den der 20-Jährige geraten war. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft könne man dem Fahrer keinen Vorwurf machen. „Nach der ersten Unfallanalytik konnte der Fahrzeugführer diese Situation nicht bemerken“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. Es handele sich demnach um einen tragischen Unglücksfall, der nicht auf dem Verschulden des Fahrers beruhe.

Obduktion soll genaue Todesursache klären

Auch wenn man aktuell davon ausgeht, dass der 20-Jährige an den schweren Verletzungen starb, soll eine Obduktion die genaue Todesursache klären. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft ist ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang betonte, bedeute das aber nicht, dass es einen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gebe.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz