„Upskirting“: Saar-Abgeordnete fordern Strafbarkeit für Fotos unter den Rock

Die Abgeordneten des saarländischen Landtags fordern ein Verbot des voyeuristischen Fotografierens unter die Röcke von Frauen.

Strafe für Upskirting gefordert
In einem von CDU und SPD eingebrachten Beschluss forderten sie am Mittwoch (18.09.2019) in Saarbrücken die Landesregierung einstimmig auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das sogenannte Upskirting unter Strafe gestellt wird. Bisher kann es in Deutschland allenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass das heimliche Fotografieren von intimen Bereichen einer Person strafrechtlich sanktioniert werden könne.

Gesetzentwurf angekündigt
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt, mehrere Bundesländer planen einen Gesetzentwurf im Bundesrat. „Das ist ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“, sagte die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib. „Frauen können sich ein solch demütigendes herabwürdigendes Verhalten nicht gefallen lassen“, betonte Barbara Spaniol (Linke). „Das ist ein ganz gravierender Eingriff in die Intimsphäre. Das ist ein schlichtweg unerträgliches Verhalten“, sagte die SPD-Abgeordnete Petra Berg.