Urteil im Polizistenmord-Prozess steht fest

Nach den tödlichen Schüssen bei Kusel vor etwa zehn Monaten ist im sogenannten Polizistenmord-Prozess jetzt das Urteil gefallen.
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Urteil im Polizistenmord-Prozess gefallen

Im Prozess um die beiden Ende Januar nahe Kusel getöteten Polizeikräfte ist am heutigen Mittwochmittag (30. November 2022) das Urteil gesprochen worden.

Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Wegen des Mordes an dem Polizeibeamten und seiner Kollegin ist der Angeklagte jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass S. mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Laut Anklagebehörde habe die Tat „Hinrichtungscharakter“ gehabt.

Keine Strafe für Nebenangeklagten

Einen Nebenangeklagten (33) sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der Mann bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Damit habe er zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es.

Urteil noch nicht rechtskräftig, Widerspruch möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch nach dem heutigen Urteil ist der Fall womöglich noch nicht abgeschlossen. Laut SWR werde damit gerechnet, dass Widerspruch gegen das Urteil eingelegt wird.

Was Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert hatten

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haft wegen Mordes in zwei Fällen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld von S. gefordert.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten sprach hingegen nicht von Mord. „Maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ war es aus ihrer Sicht. Und das auch nur in einem Fall. Im Prozess hatte S. ausgesagt, den Polizisten in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die Polizistin erschossen. Das hatte der Nebenangeklagte stets zurückgewiesen. Er war auch nicht wegen Mordes angeklagt. Der Version des Tatvorgangs von S. folgte das Gericht mit dem heutigen Urteil nicht.

Festnahmen im Saarland

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Kurz nach der Tat waren im Saarland die zwei Verdächtigen festgenommen worden. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

„Niemals vergessen“

Am Tag vor der Urteilsverkündung sagte Sabrina Kunz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz: Man hoffe auf „eine konsequente rechtsstaatliche Entscheidung“. Die Trauer um zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben lassen mussten, sei groß. Der Jahrestag der Tat in zwei Monaten werde Wunden wieder aufreißen. „Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen“, so Kunz.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
– SWR