Urteil im Prozess um Brandanschlag in Saarlouis: Angeklagter muss mehrere Jahre ins Gefängnis

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Angeklagten im Prozess um den tödlichen Brandanschlag 1991 in Saarlouis zu einer Jugendstrafe verurteilt. Er muss mehrere Jahre in Haft:
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Urteil im Prozess um Brandanschlag 1991 in Saarlouis

Mehr als 30 Jahre nach der Tat ist ein 52-jähriger Deutscher im Prozess um einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis schuldig gesprochen worden. Er wurde unter anderem wegen Brandstiftung, Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Montag (9. Oktober 2023) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.

Angeklagter nach Jugendstrafrecht verurteilt

Das Urteil erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Die Höchststrafe lag damit bei zehn Jahren. Seit November 2022 stand der Deutsche vor dem OLG. Ende September hatte die Anklage eine Strafe von neun Jahren und sechs Monaten Haft gefordert. Die Verteidigung hatte versucht, eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe zum Mord zu erwirken. Der 52-Jährige hatte ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein, das Feuer habe aber ein damaliger Bekannter gelegt.

Bei dem Brandanschlag in Saarlouis war Samuel Yeboah ums Leben gekommen. Fotos: Landespolizeipräsidium Saarland

Samuel Yeboah kam bei dem Brand ums Leben

Bei dem Feuer vor 32 Jahren starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere konnten unverletzt aus dem Asylbewerberheim fliehen. Die saarländische Polizei hatte die ersten Ermittlungen vor etwa 30 Jahren vorerst eingestellt – später entschuldigte sie sich für Defizite in der Arbeit.

52-Jähriger prahlte auf Grillfest mit der Tat

Der Fall kam erst Jahre später wieder ins Rollen. Eine Zeugin hatte erklärt, dass der Angeklagte ihr auf einem Grillfest im Jahr 2007 gesagt habe: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Die Frau erstattete jedoch erst Jahre später Anzeige, als sie laut eigener Aussage gelesen habe, dass jemand bei dem Brand umgekommen sei.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur