Urteil um Polizistenmorde: Verteidiger legt Revision ein

Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt.
Im Bild: Der Hauptangeklagte (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach
Im Bild: Der Hauptangeklagte (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger. Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach

Nach Urteil um Polizistenmorde legt Verteidiger Revision ein

Am gestrigen Mittwoch (30. November 2022) ist im Fall der Polizistenmorde von Kusel das Urteil gesprochen worden. Als Reaktion darauf legte die Verteidigung des Hauptangeklagten jetzt Revision ein. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen.

Urteil zu lebenslanger Haft

Ein 39-Jähriger war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur