Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Justiz trennt Ehepaar in Saarbrücken

Bei der Einreisekontrolle eines Flixbusses aus Frankreich stellte die Bundespolizei in Saarbrücken ein serbisches Ehepaar fest, gegen die ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz offen stand. Beide wurden daraufhin in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz in Saarbrücken

Während der Einreisekontrolle des Flixbusses aus Paris stellten Beamte der Bundespolizei am Freitagabend (5. Juli 2019) in Saarbrücken ein serbisches Ehepaar fest. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der beiden stellte sich heraus, dass beide einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz offen haben.

Ehepaar von Justiz getrennt

Da das Ehepaar den haftbefreienden Betrag von gesamt 1.640 Euro nicht bezahlen konnte, wurde der Mann für die nächsten 40 Tage in die Justizvollzugsanstalt Ottweiler und seine Ehefrau für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt für Frauen nach Zweibrücken gebracht.

Verwendete Quellen:
• Bericht der Bundespolizei Bexbach vom 08.07.2019