Wadrill: Mann schlägt mit Glas auf Opfer ein und trifft 17-Jährige mit massivem Aschenbecher am Kopf

In einer Wohnung in Wadrill ist am Dienstagabend ein Streit eskaliert. Dabei erlitten ein 44-Jähriger und eine 17 Jahre alte Jugendliche tiefe Platzwunden am Kopf. Vor Ort entdeckten Einsatzkräfte auch größere Mengen Betäubungsmittel. Was bislang bekannt ist:
Die beiden Opfer mussten in einem Krankenhaus behandelt werden. Foto: Benjamin Liss/dpa-Bildfunk
Die beiden Opfer mussten in einem Krankenhaus behandelt werden. Foto: Benjamin Liss/dpa-Bildfunk

Polizei: „Randale in Wadrill“

Unter dem Titel „Randale in Wadrill“ hat die Polizeiinspektion Nordsaarland am heutigen Morgen über einen Einsatz in dem Waderner Stadtteil informiert. Der Mitteilung zufolge ereignete sich dieser am gestrigen Dienstagabend (29. März 2022) in einer Wohnung. „Wegen eines randalierenden 33-jährigen Mannes“ waren Rettungswagen, Polizei sowie ein Notarzt vor Ort, hieß es.

Streit in Wohnung eskaliert

Zuvor war es in der Wohnung zu einem Streit zwischen dem 33-Jährigen und einem 44 Jahre alten Mann gekommen, berichteten die Einsatzkräfte. Zu dem Zeitpunkt stand der jüngere der beiden „offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol“.

Mehrfach schlug der 33-Jährige mit einem Glas auf einen Kontrahenten ein, so die Beamt:innen. Zudem warf der Täter einen „massiven Aschenbecher nach dem 44-Jährigen“. Dieser verfehlte allerdings den Mann – „und traf eine dahinter stehende 17-Jährige am Kopf“.

Opfer erleiden „tiefe Platzwunden“

Durch die Schläge sowie den Wurf des Aschenbechers erlitten beide Opfer „tiefe Platzwunden am Kopf“, teilte die Inspektion Nordsaarland ebenso mit. Sie mussten in der Folge im Krankenhaus behandelt werden. Derweil brachten die eingetroffenen Einsatzkräfte „den Störenfried unter Kontrolle“.

Drogen in Wohnung entdeckt

Laut Mitteilung konnte die Polizei in der Wohnung Cannabis-Geruch feststellen. Anschließend kam es zu einer Durchsuchung, „die zum Auffinden einer größeren Menge von Betäubungsmitteln führte“.

Auf richterliche Anordnung wurde dem 33-Jährigen eine Blutprobe entnommen – „zur nachträglichen Feststellung seiner Schuldfähigkeit“, hieß es. Gegen den Beschuldigten leiteten die Beamt:innen unter anderem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Nordsaarland, 30.03.2022