Waffen-Verbot am Hauptbahnhof Saarbrücken: Polizei zieht Bilanz zu Kontrollen

Am Hauptbahnhof in Saarbrücken und dem Vorplatz war das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen am vergangenen Wochenende verboten worden. Die "gefahrenabwehrende Maßnahme" sollte die Sicherheit von Reisenden aktiv erhöhen. Jetzt meldete sich die Bundespolizei mit einer Bilanz zu entsprechenden Kontrollmaßnahmen der Allgemeinverfügung:
Die Bundespolizei erklärte den Saarbrücker Hauptbahnhof an Silvester zur Waffenverbotszone. Fotos: BeckerBredel/Pixabay
Die Bundespolizei erklärte den Saarbrücker Hauptbahnhof zur Waffenverbotszone. Fotos: BeckerBredel/Pixabay
Die Bundespolizei erklärte den Saarbrücker Hauptbahnhof an Silvester zur Waffenverbotszone. Fotos: BeckerBredel/Pixabay
Die Bundespolizei erklärte den Saarbrücker Hauptbahnhof zur Waffenverbotszone. Fotos: BeckerBredel/Pixabay

Waffen-Verbot am Hauptbahnhof Saarbrücken vergangenes Wochenende

Am vergangenen Wochenende, zwischen Freitag und Sonntag, hatte die Bundespolizei am Hauptbahnhof in Saarbrücken sowie dessen Vorplatz per Allgemeinverfügung das Mitführen von Waffen verboten. Auch Messer und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mehr mitgeführt werden.

Die „gefahrenabwehrende Maßnahme“ sollte die Sicherheit von Reisenden aktiv erhöhen, so die Bundespolizei im Vorfeld. Am Bahnhof der saarländischen Landeshauptstadt sei es in der Langzeitbetrachtung regelmäßig zu Gewaltdelikten sowie entsprechenden Feststellungen gekommen.

Verstärkte Kontrollen

Wie die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken am gestrigen Montag (19. Juni 2023) mitteilte, war die Einhaltung der Allgemeinverfügung am Wochenende durch etwa 40 Kräfte überwacht worden. So gab es „entsprechende verstärkte Kontrollmaßnahmen“. Insgesamt wurden laut Mitteilung über 200 Personen und 110 mitgeführte Gegenstände überprüft.

Messer und Multifunktionswerkzeuge sichergestellt

Der Bundespolizei zufolge stellten die Einsatzkräfte bei den Kontrollen ein Messer und zwei Multifunktionswerkzeuge sicher. „Zwei Jugendliche führten bei der Ausübung eines Diebstahls ein verbotenes Einhandmesser mit sich“, hieß es.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz

Nach Angaben der Beamt:innen konnten darüber hinaus zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden. In einem Fall seien rund neun Gramm Marihuana beschlagnahmt worden.

Positives Fazit aus Sicht der Bundespolizei

„Aus Sicht der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken wird ein positives Fazit gezogen“, teilte die Saarbrücker Inspektion mit. „Die Reisenden beachteten die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Reizstoffsprühgeräten, Hieb-, Stoß-, und Stichwaffen sowie Messern aller Art“.

Das Waffen-Verbot habe sich als „adäquates Mittel erwiesen“, um Gewaltdelikten mit gefährlichen Gegenständen oder Waffen „weiterhin entschlossen entgegenzuwirken“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 19.06.2023