Wegen 20 Euro Messer in Hals gerammt: Urteil gegen Rentner (82) aus Burbach gesprochen

Wegen eines Streits um 20 Euro soll ein 82-jähriger Mann aus Saarbrücken-Burbach im vergangenen Mai einem Bekannten ein Messer in den Hals gerammt haben. Nun hat das Landgericht Saarbrücken ein Urteil in dem Fall gesprochen:
Ein 82-jähriger Mann aus Saarbrücken-Burbach ist vor dem Landgericht Saarbrücken wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Symbolfoto: BeckerBredel
Ein 82-jähriger Mann aus Saarbrücken-Burbach ist vor dem Landgericht Saarbrücken wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Symbolfoto: BeckerBredel

82-jähriger Rentner aus Saarbrücken-Burbach zu Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hat am Donnerstag (12. Oktober 2023) einen 82-jährigen Mann aus Saarbrücken-Burbach wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Bekannten bei einem Streit ein Messer mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern in den Hals gerammt hatte. Der damals 39-jährige Mann erlitt hierdurch lebensgefährliche Verletzungen und musste notoperiert werden. Das Opfer überlebte die Tat nur knapp.

Messer offenbar wegen Streit um 20 Euro in den Hals gerammt

Die schwere Körperverletzung, die sich im Mai 2023 in der Burbacher Straße in Saarbrücken-Burbach abgespielt hatte, sorgte damals für großes Entsetzen. Denn der Auslöser der Gewaltattacke des damals 81-Jährigen soll ein Streit um 20 Euro gewesen sein: „81-Jähriger rammt Mann in Saarbrücken Messer in den Hals – wegen Streit um 20 Euro“. Was den Rentner derart in Rage versetzt hatte, wusste er vor Gericht selbst nicht mehr so genau. Dass er zugestochen hatte, ist hingegen unstrittig.

Angeklagter war wegen Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig

Dass der heute Senior sich nicht mehr an Details der Tat erinnern kann, ist nicht verwunderlich. Denn einem Gutachten zufolge wies der Mann zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille auf. Zudem hatte er vor der Tat Kokain konsumiert. Das versetzte ihn während seiner Tat in einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken noch nicht rechtskräftig

Ansonsten wäre die Haftstrafe vermutlich weitaus höher ausgefallen. Das vom Landgericht Saarbrücken ausgesprochene Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Verwendete Quellen:
– Berichte der „Saarbrücker Zeitung“ und von „Bild“
– eigener Bericht