Wirt aus Trier wegen „Hitler-Apfelstrudel“ zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Trier hat am heutigen Donnerstag (31. März 2022) einen ehemaligen Wirt wegen Volksverhetzung verurteilt. Der 40-jährige Mann hatte zuvor mit reichlich rechtsextremen Parolen für einen "Hitler-Apfelstrudel" geworben:
Ein ehemaliger Wirt aus Trier ist wegen Werbens mit einem "Hitler-Apfelstrudel" zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Symbolfoto links: Pixabay, Symbolfoto rechts: picture alliance / dpa | Armin Weigel
Ein ehemaliger Wirt aus Trier ist wegen Werbens mit einem "Hitler-Apfelstrudel" zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Symbolfoto links: Pixabay, Symbolfoto rechts: picture alliance / dpa | Armin Weigel

Amtsgericht Trier verurteilt ehemaligen Wirt wegen Volksverhetzung

Das Amtsgericht Trier hat einen 40-jährigen, ehemaligen Gastwirt wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann noch Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Ehemaliger Wirt hatte „Hitler-Apfelstrudel“ beworben

Dem ehemaligen Betreiber eines Vereinsheims einer Trierer Kleingartenanlage wurde vorgeworfen, am 23. April 2021 auf einem Werbeaufsteller mit volksverhetzenden Botschaften geworben zu haben. An diesem Tag soll der 40-Jährige die Werbetafel mit den Worten: „Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro“ beschriftet haben. Auf der Rückseite des Aufstellers schrieb der ehemalige Wirt dann auch noch, dass der „Hitler SS Apfelstrudel“ mit „Judenblut in Gas“ gebacken sei und „88 Reichsmark“ koste. Die „8“ wird in der rechtsextremen Szene als „H“ verwendet. Die „88“ steht dementsprechend für „Heil Hitler“.

Zeuge hatte Fotos von der Werbetafel gemacht

Das Gericht sah die Tat als erwiesen an. Ein Zeuge hatte die Werbetafel damals fotografiert und den 40-jährigen Ex-Wirt dabei beobachtet, wie dieser die Tafel beschriftete. Die Bilder dienten bei der Verhandlung als Beweise. Der Angeklagte selbst räumte die Tat auch vor Gericht ein. Neben seinem Geständnis entschuldigte er sich auch für seine Tat.

In der Anklageschrift des Falles hieß es, der Mann habe mit seiner Tat gezielt jüdische Menschen herabgesetzt und bewusst eine Formulierung gewählt, „die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiere und billige, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suche.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bericht des „Südwestrundfunks (SWR)“