Ab heute Corona-Lockerungen im Saarland – das ändert sich

Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (6. Juli 2021) weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarland-Modells beschlossen. Die Lockerungen treten am heutigen Freitag (9. Juli 2021) in Kraft. Was sich ändert:
Ab heute (9. Juli 2021) gibt es im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Foto: Unsplash
Ab heute (9. Juli 2021) gibt es im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Foto: Unsplash
Ab heute (9. Juli 2021) gibt es im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Foto: Unsplash
Ab heute (9. Juli 2021) gibt es im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Foto: Unsplash

Corona-Lockerungen im Saarland

Ab dem heutigen Freitag (9. Juli 2021) gibt es im Rahmen des Saarland-Modells weitere Öffnungsschritte. Wie die Staatskanzlei Saar mitteilte, hat der Ministerrat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss dazu getroffen. Die Übersicht der Corona-Lockerungen ab heute:

Gastro

Die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe fällt ab heute weg. Aufgehoben wird ebenso die Gruppengröße von maximal zehn Gästen pro Tisch. Auch gilt das Ausschankverbot von Alkohol zwischen 01.00 und 06.00 Uhr nicht mehr. Test- und Maskenpflicht in der Innengastronomie bleiben bestehen.

Diskotheken und Clubs

„Unter strengen Auflagen“ dürfen Diskotheken und Clubs ab heute wieder öffnen. Erlaubt sind höchstens 250 Gäste; zudem gilt eine Fünf-Quadratmeter-Regel. „Einlass kann nur durch die Vorlage eines negativen Tests bzw. Geimpften-/Genesenennachweises erfolgen und es gilt eine Maskenpflicht abseits eines festen Platzes“, so die Angaben der Staatskanzlei. Darüber hinaus muss eine Kontaktnachverfolgung gewährleistet sein.

Hotels/Maskenpflicht

Ab heute gilt in Hotelbetrieben im Saarland eine Maskenpflicht nur noch im Innenbereich. Zudem müssten Gäste bei ihrem Aufenthalt nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorzeigen. Zuvor musste der Test alle 48 Stunden erneuert werden.

Testpflicht

Für den Kontaktsport im Außenbereich entfällt die Testpflicht. Gleiches gilt für den Aufenthalt in Strand- und Freibädern. Testnachweise sind – für erwachsene Personen – jedoch weiterhin „in Schwimm- und Spaßbädern“ notwendig.

Ferienfreizeiten

Die Gruppengröße der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche liegt ab heute bei maximal 100 Personen. Bei Wochenveranstaltungen, „die als Tagesveranstaltung in festen Gruppen durchgeführt werden“ gilt ein Testnachweis nur noch zweimal pro Woche. „Bei mehrtägigen Aufenthalten in festen Gruppen“ […] ist der Testnachweis zu Beginn und zum Ende der Maßnahme zu führen.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 06.07.2021