Ampel verschärft Corona-Pläne: 3G in Bus und Bahn soll kommen, Kontaktbeschränkungen wohl weiter möglich

Die Corona-Zahlen steigen dramatisch - je mehr, desto lauter wurde die Kritik an den Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und FDP für den künftigen Kampf gegen die Pandemie. Jetzt haben die möglichen Koalitionspartner ihre Pläne nachgeschärft.
Die Ampelparteien haben ihren Gesetzentwurf verschärft. Foto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Die Ampelparteien haben ihren Gesetzentwurf verschärft. Foto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk

Die möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP haben sich auf deutliche Verschärfungen bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen nun grundsätzlich auch Kontaktbeschränkungen angeordnet werden können, wie aus einer Vereinbarung von Vertreter:innen der drei Fraktionen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dabei geht es um Ungeimpfte, wie Grünen-Chef Robert Habeck zuvor bereits in der ARD angedeutet hatte. Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen – unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht.

Kontaktbeschränkungen weiter möglich

„Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, vereinbarten die Partner einer möglichen sogenannten Ampel-Koalition. Ohne diese Verschärfung der bisherigen Pläne wären Kontaktbeschränkungen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. An dem Vorhaben, diesen Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Das können die Länder beschließen

Allerdings sollen die Bundesländer auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte einzelne Maßnahmen beibehalten können, darunter beispielsweise: die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretensverbote in Gesundheitseinrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen.

Was nicht mehr möglich sein soll

Auch die Länder bekommen aber kein Recht mehr auf Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie zur Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie- oder Hotelleriebetrieben, von Handels- oder Gewerbebetrieben sowie der Sportausübung. „So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente“, hieß es zur Begründung.

3G in Bus und Bahn

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, wurde erläutert.

Die Maßnahmen sollen wie bisher schon vorgesehen bis zum 19. März 2022 gelten. Hinzu kommt nun aber eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Expert:innen an. Am Donnerstag soll das Parlament abstimmen.