Anmeldung für vierte Corona-Impfung im Saarland startet heute

Ab Mittwoch (16. Februar 2022) wird im Saarland die Anmeldung für eine vierte Corona-Impfung freigeschaltet. Darüber informierte das saarländische Gesundheitsministerium am Dienstagabend (15. Februar 2022) und gab darüber hinaus folgende Informationen bekannt:
Die Anmeldung für die vierte Corona-Impfung startet im Saarland. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Die Anmeldung für die vierte Corona-Impfung startet im Saarland. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Anmeldung für vierte Corona-Impfung im Saarland startet

Nachdem die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen bestätigt hat, bietet die saarländische Landesregierung nun die vierte Corona-Impfung für alle Betroffenen an. Demnach werden bereits am Mittwoch (16. Februar 2022) die Anmeldemöglichkeiten im Saarland freigeschaltet. Darüber informierte das saarländische Gesundheitsministerium am heutigen Dienstagabend.

Diese Personengruppen können sich für die zweite Auffrischimpfung anmelden

Laut der Mitteilung des Gesundheitsministeriums bietet die saarländische Landesregierung eine zweite Auffrischimpfung für folgende Personen an:

  • Personen über 70 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit Immunschwäche
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Diese können sich in den saarländischen Impfzentren und an den mobilen Impfstandorten gegen das Coronavirus impfen lassen. Eine Impfung ist laut Ministeriumsangaben sowohl mit als auch ohne Termin möglich. Terminbuchungen können ab Mittwochnachmittag über das Buchungssystem „Anmeldung zur Covid-19-Impfung im Saarland“ vorgenommen werden, kündigte das Gesundheitsministerium an. Die Planungen für die Impfungen in Pflegeeinrichtungen durch mobile Teams des Gesundheitsministeriums laufen bereits.

Weitere Informationen zur zweiten Corona-Auffrischimpfung

Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 15.02.2022