Bislang 17 Anträge auf Entschädigung von mutmaßlichen Impfschäden im Saarland gestellt
Wenn eine öffentliche empfohlene Impfung langfristige Beeinträchtigungen nach sich zieht, haben die Betroffenen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Corona-Impfung ist dabei keine Ausnahme.
Bislang 17 Anträge im Saarland
Bislang haben laut Sozialministerium von rund 800.000 Geimpften im Saarland 17 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt. Das berichtet der Saarländische Rundfunk. Allerdings stünden die Entscheidungen noch aus. Bundesweit wurden 1.219 derartige Anträge gestellt, davon 18 bewilligt und 30 abgelehnt.
Beeinträchtigungen müssen langfristig sein
Damit ein „Impfschaden“ anerkannt wird, müssen die gesundheitlichen Folgen die üblichen Impfreaktionen übertreffen. Zudem müssen die Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate beziehungsweise dauerhaft anhalten. Der Grad der Beeinträchtigung kann dabei von leichten Schäden bis Schwerstbehinderungen reichen.
Übernahme der Behandlung oder auch Renten möglich
Betroffene können die Anträge an das Landesamt für Soziales stellen. Ein Facharzt oder eine Fachärztin führt üblicherweise eine Untersuchung durch, bevor eine Bewilligung erfolgen kann. Möglich ist dann etwa die Übernahme der Behandlung, eine Beschädigtenrente oder sogar Bestattungsgeld und Hinterbliebenenrente.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk