Bund-Länder-Gipfel: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben sich am heutigen Dienstag (21. Dezember 2021) auf weitere Corona-Beschränkungen geeinigt. Wir haben die wichtigsten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels für euch zusammengefasst:
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich mit den Ministerpräsident:innen der Länder auf verschiedene Corona-Maßnahmen geeinigt. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Michael Kappeler
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich mit den Ministerpräsident:innen der Länder auf verschiedene Corona-Maßnahmen geeinigt. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Michael Kappeler

Bund und Länder einigen sich auf weitere Corona-Beschränkungen

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich am heutigen Dienstag mit den Ministerpräsident:innen über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie beraten. Dabei haben sich Bund und Länder auf weitere Corona-Beschränkungen geeinigt. Wir haben die wichtigsten Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte für euch in einer Übersicht zusammengefasst.

Die wichtigsten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels im Überblick

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gelten erst nach Weihnachten. Sie treten am 28. Dezember in Kraft. Dennoch sind die Bürger:innen dazu angehalten, Weihnachten verantwortungsvoll im kleinen Kreis und mit vorherigen Tests zu feiern.

Kontaktbeschränkungen

Bund und Länder haben sich auf Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten geeinigt. Demnach dürfen sich Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember 2021 nur noch maximal 10 Personen treffen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Die Regelung gilt auch oder vielmehr insbesondere an Silvester.

Versammlungsverbot an Silvester

Neben den Kontaktbeschränkungen und dem bereits beschlossenen Verkaufsverbot für Feuerwerk gilt an Silvester und Neujahr auch ein Versammlungsverbot. Demnach dürfen auch im Freien keine großen Menschengruppen zusammenkommen.

Harte Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben erhalten

Bei Ungeimpften bleiben zudem die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen gültig. Sie dürfen demnach weiterhin nur zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Darüber hinaus gilt wie bisher auch 3G am Arbeitsplatz, sowie 2G oder 2Gplus in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und beim Sport.

Clubs, Discotheken und Großveranstaltungen

Clubs und Diskotheken müssen schließen. Tanzveranstaltungen sind verboten. Zudem dürfen Großveranstaltungen ab dem 28. Dezember nicht mehr mit Publikum stattfinden. Das gilt insbesondere für Fußballspiele.

Corona-Impfungen

Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Booster-Impfungen verabreicht werden. Der Abstand zwischen Grundimmunisierung und Auffrischung verringert sich auf drei Monate. Die Bundesregierung strebt im nächsten Schritt eine Impfquote von mindestens 80 Prozent an.

Betriebe der kritischen Infrastruktur

Betriebe der kritischen Infrastruktur wie etwa Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser sollen ihre Pandemie-Pläne überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 21.12.2021