Bundestag berät heute über einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie schärfere Corona-Maßnahmen

Angesichts der vierten Corona-Welle soll das gerade erst geänderte Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden. Unter anderem sollen härtere Maßnahmen in Hotspots möglich sein.
Fotos: (links) dpa-Bildfunk/Daniel Karmann | (rechts) dpa-Bildfunk/Kay Nietfeld
Fotos: (links) dpa-Bildfunk/Daniel Karmann | (rechts) dpa-Bildfunk/Kay Nietfeld

Der Bundestag berät am heutigen Dienstag (7. Dezember 2021) erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sehen außerdem vor, dass Impfungen künftig auch von Zahnärzt:innen oder Apotheker:innen durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen.

Für die Neuregelungen soll erneut das Infektionsschutzgesetz geändert werden, das erst im November reformiert worden war. Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen. Um diese Punkte geht es im Einzelnen:

Spezial-Impfpflicht

In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es „nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken“, heißt es im „dpa“ vorliegenden Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen – oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.

Mehr Impfungen

Neben Ärzt:innen sollen befristet auch Apotheker:innen, Tier- und Zahnärzt:innen zu Impfungen bei Menschen ab zwölf Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Schärfere regionale Maßnahmen I

Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder – wenn ihre Parlamente das beschließen – härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind: besonders größere Sportveranstaltungen. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind – aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.

Schärfere regionale Maßnahmen II

Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur