Bundestag beschließt Corona-Regeln für den Herbst

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag (8. September 2022) die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das neue Gesetzespaket ermöglicht es, in den nächsten Monaten wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests zu machen.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht im Bundestag in der Debatte zur Abstimmung zum COVID-19 Bevölkerungsschutz. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht im Bundestag in der Debatte zur Abstimmung zum COVID-19 Bevölkerungsschutz. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bundestag beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, wurde am heutigen Donnerstag (8. September 2022) angenommen. Es erhielt 386 Stimmen, 313 Abgeordnete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Die neuen Corona-Regeln sollen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Länder können bei höheren Infektionszahlen neue Corona-Maßnahmen erlassen: Lockdown und Schulschließungen sind ausgeschlossen

Die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ermöglicht es den Ländern, bei einer Zunahme der Infektionszahlen neue Corona-Maßnahmen zu erlassen. Besonders scharfe Restriktionen wie Lockdowns oder generelle Schulschließungen gehören nicht zu den Instrumenten, die den Ländern ermöglicht werden. Vielmehr stehen bei den möglichen Corona-Maßnahmen die Einführung von Masken- und Testpflichten im Fokus.

Regelungen zu Maskenpflichten ab Oktober

Konkret regelt das Gesetz, wo vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maske getragen werden muss und wo negative Testergebnisse vorzuzeigen sind. Generell wird es in ganz Deutschland zur Pflicht, eine FFP2-Maske in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Fernzügen zu tragen. Das gilt für alle, die älter als 14 Jahre sind. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine einfache OP-Maske. Lediglich in Flugzeugen fällt die Maskenpflicht auf Verlangen der FDP ganz weg. Die Bundesregierung kann das aber per Verordnung wieder ändern.

Darüber hinaus können die Länder ab Oktober eine Maskenpflicht in Restaurants, sonstigen Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr verhängen. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klassenstufe fünf.

Testpflichten sollen wieder eingeführt werden

Zusätzlich zur Maske brauchen alle, die ein Pflegeheim oder eine Klinik betreten wollen, einen negativen Corona-Schnelltest. Bei einer regional besonders kritischen Corona-Lage sollen die einzelnen Bundesländer noch weitere Vorgaben erlassen können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur