Corona-Impfpflicht in Deutschland ist auf dem Weg

Fast zwei Jahre nach Beginn der Pandemie kommt in Deutschland die erste Corona-Impfpflicht auf den Weg. Im Bundestag wurde am heutigen Dienstag (7. Dezember 2021) darüber in erster Lesung debattiert. Noch in dieser Woche soll sie beschlossen werden. Dazu kommen weitere Corona-Neuregelungen:
In Deutschland wird wohl ab März eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gelten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
In Deutschland wird wohl ab März eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gelten. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Corona-Impfpflicht in Deutschland soll kommen

Die Ampel-Parteien haben im Bundestag ihre Pläne zur Einführung einer ersten Corona-Impfpflicht in Deutschland verteidigt. Bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar am Dienstag im Parlament. Hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar.

Impfberechtigung soll ausgeweitet werden

Der Bundestag debattierte am Dienstag in erster Lesung über die Pläne von SPD, Grünen und FDP. Neben der Einführung der Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte sehen diese auch eine Ausweitung der Impfberechtigung auf Zahnärzt:innen oder Apotheker:innen vor. Darüber hinaus bekommen die Länder, wie gefordert, mehr Möglichkeiten in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen, etwa Restaurant-Schließungen. Die entsprechenden erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen noch am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Die Pläne im Einzelnen:

Impfpflicht in bestimmten Berufen

Die Impfpflicht soll ab 15. März für Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten gelten. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Passiert das nicht, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das kann ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle aussprechen. Laut Gesetzesbegründung entfällt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Impfberechtigung für weitere Gruppen

Mitimpfen dürfen sollen künftig befristet auch Apotheker:innen, Tier- und Zahnärzt:innen bei Menschen ab zwölf Jahren. Bis es so weit ist, dürften allerdings noch einige Wochen vergehen. Zunächst sind Schulungen geplant, für die bis Jahresende noch Musterkonzepte entwickelt werden sollen. Geschult werden soll für Aufklärungs- und Impfberatungsgespräche und auch für das Verhalten in Notfällen, falls direkt nach der Impfung eine akute allergische Reaktion auftritt.

Infektionsschutzgesetz wird zugunsten der Länder nachgebessert

Einige Bundesländer hatten die Ampel-Parteien für ihre Corona-Politik der vergangenen Wochen kritisiert und bemängelt, dass ihnen Instrumente zur Pandemiebekämpfung aus der Hand genommen würden. Mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nun noch einmal nachgesteuert: Die Länder sollen, wenn ihre Landesparlamente das beschließen, künftig auch wieder Restaurants oder Kultureinrichtungen schließen dürfen. Weiterhin nicht im größeren Stil geschlossen werden dürfen Schulen, Geschäfte oder Fitnessstudios. Ausgangsbeschränkungen sollen ausgeschlossen sein, genauso wie Verbote von Reisen, Hotelübernachtungen oder Gottesdiensten.

Einzelne Länder hatten kurz vor dem Auslaufen der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese dürfen bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem neuen Gesetzentwurf soll diese Frist bis 15. Februar 2022 verlängert werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur