Corona-Quarantäne soll im Saarland verkürzt werden

Im Saarland ist geplant, die Dauer der Corona-Quarantäne zu verkürzen. Ab wann die Umsetzung voraussichtlich frühestens startet - und was sich wohl ändert:
Auch im Saarland ist eine Verkürzung der Corona-Quarantäne geplant. Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Auch im Saarland ist eine Verkürzung der Corona-Quarantäne geplant. Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Corona-Quarantäne soll im Saarland verkürzt werden

Bislang ist es im Saarland so: Corona-Infizierte müssen sich nach der aktuell gültigen Rechtsverordnung grundsätzlich für zehn Tage in Isolation begeben. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Doch das soll sich bald ändern. Wie „SZ“ und „SR“ übereinstimmend berichten, soll die Dauer der Corona-Quarantäne im Saarland auf fünf Tage reduziert werden. Das habe am heutigen Dienstag (3. Mai 2022) Regierungssprecher Julian Lange auf einer Pressekonferenz mitgeteilt. Seinen Angaben zufolge soll eine neue Rechtsverordnung entsprechende Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz enthalten.

Beschluss bis Donnerstag erwartet

Den beiden Medienberichten zufolge beinhalte der Plan der Saar-Landesregierung demnach auch: Kontaktpersonen von Infizierten müssen mit den neuen Beschlüssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Auch sie sind bislang verpflichtet, sich für zehn Tage zu isolieren. Laut „SZ“ und „SR“ soll die neue Corona-Verordnung bis Donnerstag beschlossen werden. Dann sollen auch weitere Details vorliegen. Die bisherige Corona-Verordnung im Saarland gilt bis zu diesem Samstag.

Wohl Orientierung an Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz greifen die Lockerungen beim Umgang mit einer Corona-Infektion bereits seit dem 1. Mai. „An der Regelung dort solle sich auch die Verordnung im Saarland orientieren“, berichtet der „SR“ auf Grundlage der Aussage des Saar-Regierungssprechers.

Demnach wäre auch im Saarland Voraussetzung für ein Quarantäne-Ende: Die betroffene Person weist „nach Ablauf von fünf Tagen Isolation bereits 48 Stunden lang keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion“ mehr auf, so der Rundfunkbericht. Hingegen wäre eine negative Testung zur Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich. Kontaktpersonen von Infizierten müssen in Rheinland-Pfalz unabhängig von Alter und Impfstatus nicht mehr in Quarantäne. Bei den Nachbarn gilt das neue Regelwerk zunächst bis zum 28. Mai.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung
– Deutsche Presse-Agentur