Corona-Verordnung im Saarland angepasst: Das ändert sich ab Sonntag

Das Saarland hat die Corona-Verordnung an eine neue RKI-Empfehlung angepasst. Am Sonntag (8. Mai 2022) tritt das überarbeitete Regelwerk in Kraft. Was sich ändert:
Das Saarland hat die Corona-Verordnung angepasst. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Das Saarland hat die Corona-Verordnung angepasst. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Corona-Verordnung im Saarland angepasst

Am heutigen Donnerstag (5. Mai 2022) ist die Corona-Verordnung des Saarlandes im sogenannten Umlaufverfahren inhaltlich angepasst worden. Darüber informierte das Gesundheitsministerium am frühen Nachmittag. Den Angaben zufolge wurden die Maßnahmen „an die neuen Empfehlungen des RKI und die Regelungen in den Nachbarbundesländern“ angelehnt. An diesem Sonntag (8. Mai 2022) tritt die angepasste Verordnung in Kraft – und am 4. Juni außer Kraft, hieß es.

Übersicht: Das ändert sich ab Sonntag

Im Kern umfassen die Änderungen folgende Punkte:

  • die Isolationszeit bei einer Corona-Infektion wird auf fünf Tage verkürzt
  • enge Kontaktpersonen/Haushaltsangehörige müssen nicht mehr in Quarantäne
  • Beschäftigte im medizinischen Bereich/Pflegebereich müssen sich weiter testen
  • in Schulen entfällt die Testpflicht

An dieser Stelle gibt es die Änderungen im Detail zum Nachlesen (im Wortlaut des saarländischen Gesundheitsministeriums wiedergegeben):

1. Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung in Absonderung begeben. Die Absonderung endet für Infizierte frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Vornahme der Testungen (also frühestens am sechsten Tag). Voraussetzung zur Beendigung der Absonderung nach Ablauf von fünf Tagen ist, dass in den 48 Stunden vorher keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen dürfen. Eine Freitestung ist nicht notwendig. Das saarländische Gesundheitsministerium verweist hier auf die dringende Empfehlung des RKI zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 und zur Selbstisolation bis zu einem negativen Test. Die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Nach Beendigung der Isolation wird Betroffenen empfohlen, zwei Tage lang bei privaten Kontakten mit anderen Personen eine FFP-2 Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu vermeiden.

2. Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht zukünftig keine Verpflichtung zur Absonderung mehr. Davon waren in der Vergangenheit insbesondere Kinder betroffen. Immunisierte Personen mussten sich bereits zuvor nicht mehr in Quarantäne begeben. Engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen wird nun bei privaten Kontakten empfohlen die AHA+L-Regeln einzuhalten, Kontakte zu reduzieren und soweit zumutbar insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen sowie sich für sieben Tage selbst zu testen.

3. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Arztpraxen, Pflegeheimen etc.) dürfen die Einrichtung ungeachtet ihres Immunitätsstatus nur betreten, wenn bei ihnen ein durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführter PoC-Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist. Als negativer Testnachweis gilt in diesem Zusammenhang auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert größer 30. Das negative Testergebnis ist dem Betreiber der Einrichtung beim ersten Betreten der Einrichtung nach Beendigung der Absonderung vorzulegen.

4. Die bisherige Testverpflichtung (2x pro Woche) in Schulen entfällt und wird in ein zweimal wöchentliches Testangebot abgeändert. In Kindertageseinrichtungen bestand das Testangebot bereits zuvor. Schülerinnen und Schüler, bei denen am Vortag der Prüfung bzw. am Prüfungstag ein positives (Schnell-)Testergebnis vorliegt, sind für Prüfungen weiterhin nicht zugelassen. Die Absonderungsverordnung, die verpflichtende Tests für acht Tage nach Auftreten eines Infektionsfalls und Maskenpflicht in einer Klasse oder Betreuungsgruppe (in Kitas war nur das Personal betroffen) vorgeschrieben hat, läuft am Sonntag und damit zeitgleich zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung aus. Auch diese Regelungen entfallen damit ab Sonntag.

Jung: „Neue Phase der Pandemie“

In Bezug auf die Anpassungen sagte Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD): „Wir befinden uns in einer neuen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sinken, die Corona-Situation auf den Intensivstationen hat sich im Saarland deutlich entspannt“. Mit den beschlossenen Änderungen wolle man einen „weiteren Schritt in Richtung Normalität“ gehen. Das bedeute aber auch mehr Eigenverantwortung für die Menschen im Saarland. Der Appell: „Sollte Ihr Selbsttest trotz Symptomfreiheit nach fünf Tagen weiterhin positiv sein, bleiben Sie bitte in Isolation und schützen Sie Ihre Mitmenschen.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums Saarland, 05.05.2022