Am Samstag ist das Saarland in weiten Teilen wieder in den Lockdown zurückgekehrt. Die Bundes-Notbremse sieht das vor. Welche neuen Corona-Regeln gelten:
Die Notbremse gilt im ganzen Saarland. Foto: BeckerBredel
Die Notbremse gilt im ganzen Saarland. Foto: BeckerBredel
Die Notbremse gilt im ganzen Saarland. Foto: BeckerBredel
Die Notbremse gilt im ganzen Saarland. Foto: BeckerBredel

Die Tage des Saarland-Modells unter gelber Ampelphase sind gezählt. Nach dem Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes griff am Samstag (24. April 2021) die Bundes-Notbremse und schaltete zunächst weite Teile des Landes auf Rot: Gezogen wird die Notbremse in Landkreisen oder Städten, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Mittlerweile ist das in allen Landkreisen (Saarlouis, Neunkirchen, Saarpfalz, Merzig-Wadern und St. Wendel sowie im Regionalverband Saarbrücken) der Fall. Der Saarpfalz-Kreis zieht die Notbremse am Donnerstag.

Was muss schließen, was kann aufbleiben?

Schließen müssen Außengastronomie sowie Kinos, Theater, Museen, Fitnessstudios und Solarien. Auch nicht-medizinische Dienstleistungen wie Tattoo- und Piercingsstudios müssen dichtmachen.

Ausgenommen von Schließungen sind Zoos und botanische Gärten. Besucher:innen müssen aber negativ getestet sein. Nicht geschlossen werden der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Banken und Poststellen. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.

Für Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte gibt es im Saarland laut „SR“ eine Sonderregel: Hier brauchen Kund:innen einen negativen Test.

Was gilt für Läden?

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 dürfen Läden nur noch für Kund:innen öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Bisher ging es ohne Termin. Ab drei Tagen 150er-Inzidenz (aktuell im Regionalverband) ist nur noch Click & Collect erlaubt (Abholen vorher bestellter Waren).

Was ist mit den Ausgangsbeschränkungen?

Zu den Regeln hinzu kommen die beschlossenen Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund Gassi gehen will, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen, zum Beispiel zum Spazieren oder Joggen.

Welche Kontaktregeln gibt es?

Private Treffen sind nur noch mit einer Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Insgesamt dürfen sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gezählt.

Wie sieht es mit Sport aus?

Tagsüber darf kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden, nicht im Verein oder einer Mannschaft. Ausgenommen sind Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.

Wo muss ich jetzt FFP2-Maske tragen?

Im ÖPNV einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden. Auch bei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie in Friseurbetrieben und bei der Fußpflege müssen FFP2-Maske oder Masken mit ähnlicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, braucht einen negativen Test.

Müssen Schulen schließen?

Zwischen einer Inzidenz von 100 und 165 ist Wechselunterricht Pflicht. Ab 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen.

Wann gelten die Regeln nicht mehr?

Die neuen Regeln bleiben so lange in Kraft, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die 100 unterschreitet – dann werden die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder aufgehoben.

Welche Zahlen gelten?

Für die Notbremse zählen die Daten, die das Robert-Koch-Institut jeden Tag veröffentlicht.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
Bundesinnenministerium: Fragen und Antworten
– eigene Berichte
– eigene Recherche
– Robert-Koch-Institut
– Saarländischer Rundfunk