Das sollen die möglichen Corona-Regeln für den Herbst sein

Mehr Eigenverantwortung und Spielraum für Verschärfungen: In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein. Das sieht ein Entwurf vor, den Gesundheits- und Justizministerium am heutigen Mittwoch vorgestellt haben.
Im Bild: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Im Bild: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Verhandlungen über neues Infektionsschutzgesetz beendet

Die Ampel-Koalition hat das neue Infektionsschutzgesetz, mit dem eine weitere Corona-Welle im Herbst eingedämmt werden soll, nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fertig ausgehandelt. „Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe über den mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Entwurf für das Gesetz. „Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle.“

Länder sollen ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen können

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium gemeinsam mitteilten.

ÖPNV, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Tests an Bildungseinrichtungen

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Maskenpflicht draußen möglich

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Als Nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.

Statement von Lauterbach

„Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein“, erklärte Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Auch in diesem Herbst sei mit einer hochansteckenden Omikron-Variante zu rechnen. „Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind allesamt nicht so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle.“

Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 in Teilen gut schützen, sagte er – was bislang nur eingeschränkt der Fall sei.

Zudem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung. „Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst“, resümierte Lauterbach.

Buschmann betont Verhältnismäßigkeit

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells. Deutschland befinde sich nun in einer „deutlich besseren“ Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul- und Betriebsschließungen kämen nicht mehr infrage, erklärte er. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. „In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.“

Kritik aus Baden-Württemberg

Kritik kam aus Baden-Württemberg. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Er vermisste die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur