Geboosterte im Saarland sind direkt nach Impfung von Testpflicht befreit
„Die Entbindung von der Testpflicht gilt für alle Personen mit Booster-Impfung (unbefristet sowie direkt nach Erhalt)“, heißt es im „FAQ“ des Saarlandes zur Auffrischungsimpfung. Nun hat auch Regierungssprecher Alexander Zeyer (CDU) nochmals klargestellt, dass die Lockerung für Geboosterte unmittelbar nach der Impfung gilt. Daran werde sich hierzulande auch nichts mehr ändern. Das berichtet der „SR“. In Bayern etwa gilt die Befreiung erst 15 Tage nach dem Booster.
Unter Mediziner:innen ist jedoch umstritten, ob die Tests im 2G-Plus-Modell für Geboosterte überhaupt entfallen sollten. So nannte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, dies sogar eine „Fehlentscheidung“. Auch bei Menschen mit Auffrischung gebe es Impfdurchbrüche. Infektionsketten ließen sich so demnach nicht unterbrechen.
Wer nach einer Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, zählt als geboostert. Das gilt zudem für Menschen, die zunächst mit Johnson&Johnson geimpft und dann eine zweite Injektion mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Darüber hinaus zählen auch Genesene mit zwei darauffolgenden Impfungen als Geboosterte. Der Status befreit von der Testpflicht in 2G-Plus-Bereichen. Ausnahme sind jedoch Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk