Im Landkreis Saarlouis drohen verschärfte Corona-Regelungen

Im Landkreis Saarlouis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bereits am zweiten Tag in Folge über dem Wert von 150. Damit drohen dem Kreis verschärfte Corona-Regelungen.
In Saarlouis droht das Eingreifen der zweiten Stufe der Corona-Notbremse. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarlouis droht das Eingreifen der zweiten Stufe der Corona-Notbremse. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarlouis droht das Eingreifen der zweiten Stufe der Corona-Notbremse. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarlouis droht das Eingreifen der zweiten Stufe der Corona-Notbremse. Symbolfoto: BeckerBredel

Im Landkreis Saarlouis lag die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Montag (3. Mai 2021) bereits am zweiten Tag hintereinander über einem Wert von 150. So meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) sowohl für den Sonntag als auch den Montag eine Inzidenz von 155,4.

Regelverschärfungen im Landkreis Saarlouis drohen

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Saarlouis auch am morgigen Dienstag (4. Mai 2020) über dem Wert von 150 liegen, so würde die zweite Stufe der Bundes-Notbremse greifen. Das hätte weitere Verschärfungen der Corona-Regelungen für den Einzelhandel zur Folge, die dann bereits am Donnerstag (6. Mai 2021) in Kraft treten würden.

Läden müssten schließen: Click-and-Collect-Shopping im Einzelhandel droht

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Saarlouis auch am morgigen Dienstag (4. Mai 2021) über 150 liegen, so wäre in der Stadt Saarlouis sowie in Dillingen, Lebach und den Gemeinden Bous, Ensdorf, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen und Wallerfangen nur noch das sogenannte Click-and-Collect-Shopping erlaubt. Wer Waren einkaufen will, muss sie also vorher bestellen und darf sie dann nur noch abholen. Richtiges Shoppen im Geschäft ist hingegen nicht mehr möglich.

Diese Läden dürften weiter offen bleiben

Von den Regelverschärfungen explizit ausgenommen sind aber unter anderem die Läden des täglichen Bedarfs so wie weitere Dienstleistungen. Laut des Infektionsschutzgesetzes zählen dazu:

– Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
– Getränkemärkte
– Reformhäuser
– Babyfachmärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Großhandel
– Banken
– Sparkassen
– Fahrradwerkstätten
– Autowerkstätten
– Poststellen
– Drogerien
– Optiker:innen
– Hörakustiker:innen
– Tankstellen
– Stellen des Zeitungsverkaufs
– Tierbedarfsmärkte
– Futtermittelmärkte
– Gartenmärkte (nur mit negativem Test)
– Blumenläden (nur mit negativem Test)
– Buchläden (nur mit negativem Test)

Saarlouis wäre dritter Saar-Landkreis mit verschärften Regeln für Einzelhandel

Die zweite Stufe der Notbremse wurde bereits im Landkreis Neunkirchen und im Regionalverband Saarbrücken gezogen. In letzterem sind sogar seit dem heutigen Montag (3. Mai 2021) die Schulen und Kitas geschlossen: „Offiziell bestätigt: Regionalverband Saarbrücken muss Schulen und Kitas schließen“. Der Landkreis Saarlouis wäre damit bereits der dritte Kreis im Saarland, der Läden im Einzelhandel aufgrund gesteigerten Infektionsgeschehens schließen müsste.

Alle aktuellen Corona-Zahlen aus dem Saarland findet ihr hier: „Corona im Saarland aktuell: Inzidenz in Landkreisen und RKI-Zahlen heute“.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte