In den Wahllokalen im Saarland gilt Maskenpflicht

Am 26. September gilt im Saarland bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl eine generelle Maskenpflicht. Das sind die Angaben der Landeswahlleitung dazu:
Die Landeswahlleitung hat auf eine generelle Maskenpflicht bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl hingewiesen. Foto: dpa-Bildfunk/Klaus-Dietmar Gabbert
Die Landeswahlleitung hat auf eine generelle Maskenpflicht bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl hingewiesen. Foto: dpa-Bildfunk/Klaus-Dietmar Gabbert

Generelle Maskenpflicht bei Stimmabgabe zur Bundestagswahl

Wer im Saarland am 26. September seine Stimme zur Bundestagswahl abgibt, muss die generelle Maskenpflicht beachten. Sowohl bei der Urnenwahl als auch bei der Briefwahl vor Ort in Wahlgebäuden und Wahlräumen gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das teilte die Landeswahlleitung am Mittwoch (25. August 2021) in Saarbrücken mit. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit sei und das mit einem ärztlichen Attest nachweise.

Als Alternative gibt es nach Hinweis der Landeswahlleitung die Briefwahl auch in vollständig kontaktloser Form. Dazu müsse man die Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail beantragen. „Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen“, hieß es in einer Mitteilung.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur