Kommt die 3G-Regel in den saarländischen Arztpraxen? Kassenärztliche Vereinigung klar dagegen

Werden in saarländischen Arztpraxen bald nur noch Menschen behandelt, die geimpft, genesen oder getestet sind? Die Kassenärztliche Vereinigung lehnt das entschieden ab. Eine Abweisung von Patient:innen nach der 3G-Regelung könne sogar juristische Folgen haben:
Eine 3G-Regel in Arztpraxen lehnt die Kassenärztliche Vereinigung im Saarland entschieden ab. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Eine 3G-Regel in Arztpraxen lehnt die Kassenärztliche Vereinigung im Saarland entschieden ab. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Mehrere Arztpraxen in Deutschland stellen 3G-Regeln auf

Mehrere Arztpraxen in Deutschland wollen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete behandeln. So berichtete die „Tagesschau“ beispielsweise von einer orthopädischen Praxis im schwäbischen Friedberg, an deren Eingangstür ein laminierter Zettel hängt, auf dem geschrieben steht: „Zutritt und ärztliche Behandlung nur nach 3G-Regelung“. Auch in Bayern haben mehrere Arztpraxen für die Behandlung von Patient:innen 3G-Regeln aufgestellt, wie Recherchen des „Bayerischen Rundfunks“ ergaben.

Mediziner:innen berufen sich auf ihr Hausrecht

Die Mediziner:innen berufen sich bei ihrer Vorgehensweise auf ihr Hausrecht. Begründet wird die 3G-Regelung unterschiedlich. Manche Ärzt:innen erklären, dass sie mit der 3G-Regel die Patient:innen schützen wollen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, wie beispielsweise Schwangere, Kinder oder Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem. Andere geben an, dass sie ihren Praxisbetrieb nicht gefährden wollen.

3G-Regelung in saarländischen Arztpraxen

Im Saarland ist bislang noch kein Fall von einer Arztpraxis bekannt, die nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen behandeln möchte. Laut Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland seien auch bislang noch keine Beschwerden von Patient:innen eingegangen.

Kassenärztliche Vereinigung Saarland lehnt 3G-Regel entschieden ab

Eine 3G-Regel in den Arztpraxen lehnt die KV auch entschieden ab. Gegenüber dem „SR“ erklärte der Vorsitzende, Gunter Hauptmann, dass es auch keinerlei rechtliche Grundlage dafür gäbe, dass Ärzt:innen im Saarland nur noch geimpfte, getestete oder genesene Patienten behandeln. So gelte das Infektionsschutzgesetz hierzulande nicht für Arztpraxen.

Ärzt:innen könnten juristisch belangt werden

Eine Ärztin oder ein Arzt könne umgekehrt sogar juristisch dafür belangt werden, wenn medizinische Notfälle abgelehnt werden, nur weil diese nicht geimpft, getestet oder genesen seien. Möglich sei es für die Arztpraxen allerdings, ungeimpfte und nicht getestete Personen während speziell eingerichteter Sprechzeiten zu behandeln, so die KV.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Bericht der „Tagesschau“
– Bericht des „Bayerischen Rundfunks“
– Bericht des „Saarländischen Rundfunks“