Kommt die 3G-Regel in den saarländischen Arztpraxen? Kassenärztliche Vereinigung klar dagegen
Mehrere Arztpraxen in Deutschland stellen 3G-Regeln auf
Mehrere Arztpraxen in Deutschland wollen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete behandeln. So berichtete die „Tagesschau“ beispielsweise von einer orthopädischen Praxis im schwäbischen Friedberg, an deren Eingangstür ein laminierter Zettel hängt, auf dem geschrieben steht: „Zutritt und ärztliche Behandlung nur nach 3G-Regelung“. Auch in Bayern haben mehrere Arztpraxen für die Behandlung von Patient:innen 3G-Regeln aufgestellt, wie Recherchen des „Bayerischen Rundfunks“ ergaben.
Mediziner:innen berufen sich auf ihr Hausrecht
Die Mediziner:innen berufen sich bei ihrer Vorgehensweise auf ihr Hausrecht. Begründet wird die 3G-Regelung unterschiedlich. Manche Ärzt:innen erklären, dass sie mit der 3G-Regel die Patient:innen schützen wollen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, wie beispielsweise Schwangere, Kinder oder Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem. Andere geben an, dass sie ihren Praxisbetrieb nicht gefährden wollen.
3G-Regelung in saarländischen Arztpraxen
Im Saarland ist bislang noch kein Fall von einer Arztpraxis bekannt, die nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen behandeln möchte. Laut Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland seien auch bislang noch keine Beschwerden von Patient:innen eingegangen.
Kassenärztliche Vereinigung Saarland lehnt 3G-Regel entschieden ab
Eine 3G-Regel in den Arztpraxen lehnt die KV auch entschieden ab. Gegenüber dem „SR“ erklärte der Vorsitzende, Gunter Hauptmann, dass es auch keinerlei rechtliche Grundlage dafür gäbe, dass Ärzt:innen im Saarland nur noch geimpfte, getestete oder genesene Patienten behandeln. So gelte das Infektionsschutzgesetz hierzulande nicht für Arztpraxen.
Ärzt:innen könnten juristisch belangt werden
Eine Ärztin oder ein Arzt könne umgekehrt sogar juristisch dafür belangt werden, wenn medizinische Notfälle abgelehnt werden, nur weil diese nicht geimpft, getestet oder genesen seien. Möglich sei es für die Arztpraxen allerdings, ungeimpfte und nicht getestete Personen während speziell eingerichteter Sprechzeiten zu behandeln, so die KV.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Bericht der „Tagesschau“
– Bericht des „Bayerischen Rundfunks“
– Bericht des „Saarländischen Rundfunks“