Nächste Corona-Klage im Saarland: Kette wendet sich gegen 2G-Regel

Ein bundesweit aktiver Elektrohändler hat beim saarländischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die 2G-Regel eingereicht.
Die 2G-Regel gilt im Saarland auch für Elektromärkte. Foto: dpa-Bildfunk
Die 2G-Regel gilt im Saarland auch für Elektromärkte. Foto: dpa-Bildfunk

Mehrere Elektromärkte wenden sich gegen die 2G-Regelung im Saarland. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) sind am heutigen Donnerstag (30. Dezember 2021) ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer Fachmärkte für Elektronikartikel eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen, teilte das Gericht am Mittag mit.

2G-Regel aus Sicht der Elektromärkte weder geeignet noch erforderlich

Nach der aktuellen Corona-Rechtsverordnung erhalten im Land derzeit nur gegen das Coronavirus geimpfte und genesene Personen Zutritt zu den Geschäften. Das klagende Unternehmen sieht sich dadurch in seinen Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt. Die 2G-Regel sei aus Sicht der Firma weder geeignet und erforderlich noch angemessen.

Unternehmen beruft sich auf Woolworth-Entscheidung

Die Elektromärkte berufen sich auch auf eine Entscheidung des OVG zur Mischsortiment-Kette „Woolworth“. Diese hatte ebenfalls einen Eilantrag gestellt und Recht bekommen. Die Elektrohändler müssten mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektrowaren auch an Ungeimpfte verkaufen, die sie selbst in ihrem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürfen. Das sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Oberverwaltungsgerichtes, 30.12.2021
– eigener Bericht