Neue Corona-Regeln für Einreisen: Das gilt ab morgen

Ab Sonntag (1. August 2021) greifen strengere Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:
Ab 1. August 2021 gelten In Deutschland strengere Corona-Einreiseregeln. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Oliver Killig
Ab 1. August 2021 gelten In Deutschland strengere Corona-Einreiseregeln. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Oliver Killig

Neue Corona-Einreiseregeln

Ab Sonntag (1. August 2021) gelten in Deutschland strengere Corona-Einreiseregeln. Damit soll eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien möglichst vermieden werden.

Die neuen Regeln im Überblick

Wir haben die wichtigsten Kernpunkte der neuen Corona-Einreiseregeln für euch zusammengefasst:

Nachweispflicht:

Alle Personen ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist. Dazu benötigt man den Nachweis einer Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein negatives Corona-Testergebnis. Diese Vorgabe gab es bislang nur für Flugpassagiere. Ab 1. August 2021 gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

Testzwang bei Einreise aus Virusvariantengebiet:

Bei einem vorherigen Aufenthalt in Ländern beziehungsweise Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis zwingend erforderlich. Der Nachweis einer Impfung oder Genesung reicht bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet nicht aus.

Anforderungen an die Tests:

Der Testnachweis ist mittels Schnelltest oder PCR-Test möglich. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein. PCR-Tests dürfen hingegen 72 Stunden alt sein. Bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebiet verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden.

Kontrollen:

Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise mit sich führen. Bei „stichprobenhaften Überprüfungen“ durch die Behörden ist dieser vorzulegen. Grenzkontrollen aller Autos seien hingegen nicht geplant. Flugreisende müssen den Nachweis schon vor dem Start bei der jeweiligen Fluggesellschaft erbringen. Bei grenzüberschreitenden Zugfahrten soll das auch während der Fahrt noch möglich sein.

Risikogebiete:

Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Demnach gibt es Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz für „besonders hohe Fallzahlen“ soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein. Neben der Inzidenz sollen aber auch andere Faktoren wie beispielsweise die Zahl der Klinikfälle betrachtet werden.

Quarantäneregeln:

Personen, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, müssen zehn Tage in Quarantäne. Diese kann frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

Anmeldung bei Einreise aus Risikogebieten:

Personen, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Dort müssen auch die entsprechenden Nachweise über einen Test, eine Impfung oder eine Genesung hochgeladen werden.

Sanktionen bei Verstößen:

Bei Verstößen gegen Nachweis-, Quarantäne oder Anmledepflichten drohen Bußgelder. Bei besonders schweren Verstößen können sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhoben werden.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Deutsche Presse-Agentur