Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Änderungen gelten ab heute

Am heutigen Freitag (20. August 2021) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Diese sieht kleinere Regeländerungen vor, die wir hier für euch zusammengefasst haben:
Im Saarland tritt heute eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Im Saarland tritt heute eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Heute (20. August 2021) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Diese sieht zwei kleinere Regeländerungen vor, wie das saarländische Gesundheitsministerium am vergangenen Mittwoch mitteilte. Wir haben die Neuerungen für euch zusammengefasst:

PCR-Tests als Nachweismöglichkeit

Ab heute kann für einen negativen Corona-Nachweis auch ein PCR-Test verwendet werden. Dieser darf maximal 48 Stunden alt sein. Möglich ist auch ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Das hatten Bund und Länder vergangene Woche beschlossen. Das Saarland setzt diese Vereinbarung nun um.

Schüler:innen unter bestimmten Voraussetzungen von Testpflichten entbunden

Kinder und Jugendliche, die regelmäßig an schulischen Corona-Testungen teilnehmen, brauchen künftig keinen negativen Test mehr, wenn sie außerhalb der Schule Zutritt zu bestimmten Orten erhalten möchten. Schüler:innen, die beispielsweise in ein Restaurant oder ins Kino gehen möchten, müssen dann nicht mehr extra zum Testzentrum, wenn sie nachweisen können, dass sie ohnehin schon in der Schule regelmäßig getestet wurden. Wie dieser Nachweis konkret aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Die neue Regelung tritt aber ohnehin erst nach Ende der Schulferien (also ab 30. August 2021) in Kraft.

Bund-Länder-Beschluss als Hintergrund der neuen Regelungen

Hintergrund der neuen Regelungen im Saarland ist ein Bund-Länder-Beschluss. Die Ministerpräsident:innen der Bundesländer und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich beim letzten Bund-Länder-Gipfel darauf geeinigt, dass spätestens ab dem 23. August grundsätzlich nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt zu bestimmen Einrichtungen haben, darunter Kliniken, Pflegeheime, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Friseursalons, Hotels und Innenräume von in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Im Saarland ist das nach den Regelungen des Saarland-Modells aber in den meisten Fällen bereits vor dem Beschluss so gewesen.

Die 3G-Regel kann nach dem Bund-Länder-Beschluss dann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis „stabil“ unter 35 liegt. Dass das Saarland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, darf allerdings bezweifelt werden, da die Testpflicht bislang auch bei sehr niedrigen Inzidenzen aufrechterhalten wurde.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 18.08.2021
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.08.2021 (PDF)
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte