Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Im Saarland tritt am Montag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das sind die neuen Regelungen:
Die Regelungen wurden kürzlich im Rahmen einer Sondersitzung des Landtags diskutiert. Foto: BeckerBredel
Die Regelungen wurden kürzlich im Rahmen einer Sondersitzung des Landtags diskutiert. Foto: BeckerBredel
Die Regelungen wurden kürzlich im Rahmen einer Sondersitzung des Landtags diskutiert. Foto: BeckerBredel
Die Regelungen wurden kürzlich im Rahmen einer Sondersitzung des Landtags diskutiert. Foto: BeckerBredel

Ab Montag (11. Januar 2021) gelten im Saarland aufgrund einer aktualisierten Corona-Verordnung neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Verlängerung des Lockdowns

Die aktualisierte Rechtsverordnung gilt zunächst ab Montag bis zum 24. Januar. Nach einer Überprüfung ist laut Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) eine Verlängerung bis zum 31. Januar allerdings sehr wahrscheinlich. Der Lockdown bleibt somit weiterhin bestehen – und wird zum Teil nochmals verschärft.

Einzelhandel weiter geschlossen

Mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs ist der Einzelhandel weiterhin dicht. Das gilt ebenso für die Gastronomie und Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen. Die Ausnahmen: Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause und der Verzehr in Kantinen.

Kitas und Schulen

Bis zum 24. Januar soll an den Schulen im Saarland kein Regelunterricht mit Präsenzpflicht stattfinden. Allerdings bestehen auch hier Ausnahmefälle – nämlich Abschlussklassen. Demnach sollen Schüler:innen aus den Abschlussjahrgängen schrittweise ab dem 11. Januar zum Präsenzunterricht zurückkehren. Die Details zur Rückkehr gibt es hier: „Wann die Abschlussklassen im Saarland zurück in die Schule müssen„.

Ab dem 10. Januar werden zudem die Kita-Gebühren und die Gebühren für die Freiweillige Ganztagsschule bis Monatsende erlassen, wenn die Kinder daheim betreut werden. Das Saarland wird zwei Drittel der Elternbeiträge für Kita und Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) für Januar übernehmen. Im Februar soll die Auszahlung über die Träger erfolgen. 

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden in der neuen Rechtsverordnung verschärft. Private Treffen sind dann nur noch mit einer weiteren Person möglich, die nicht zum Hausstand gehört. Allerdings kann die einzelne Person wiederum komplett den anderen Haushalt empfangen.

Ausnahmen sind bei zwingend persönlichen Fällen möglich, etwa die Betreuung eines Menschen mit Behinderung in der Familie oder die Betreuung von Kindern. Ebenso können feste Betreuungsgemeinschaften (für Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen) gebildet werden.

15-Kilometer-Regel für Hotspots

Eine weitere Regelung ab Montag: In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für länger als drei Tage gilt eine Einschränkung des Bewegungsradius um den Wohnort.

Für das Saarland wurde allerdings eine Abmilderung formuliert. Demnach gilt die 15-Kilometer-Grenze hierzulande lediglich für tagestouristische Reisen. Während also Ausflüge aus Vergnügungsgründen untersagt sind, soll es weiterhin möglich sein, etwa Angehörige, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen, zu besuchen.

Testpflicht

Neben der Quarantänepflicht für Personen, die sich zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, greift ab Montag zudem eine Testpflicht. Der entsprechende Test muss 48 Stunden vor der Einreise oder bei der Einreise nach Deutschland erfolgen. Die Testpflicht besteht nicht für Pendler:innen.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte