Ordnungsamt in Saarbrücken zieht erste Bilanz zum Corona-Winter

Das Ordnungsamt in Saarbrücken ist seit Ausbruch der Corona-Pandemie zuständig, Maßnahmen in der Landeshauptstadt umzusetzen und die Einhaltung zu kontrollieren. Nach zwei Wintermonaten zieht die Behörde nun eine erste Bilanz.

Seit Februar 2020 ist das Ordnungsamt in Saarbrücken als Infektionsschutzbehörde dafür zuständig, Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie umzusetzen.

6.600 Quarantäne-Anordnungen im Dezember

So sind die Mitarbeiter:innen etwa verantwortlich, nach einer Meldung durch das Gesundheitsamt Quarantäne anzuordnen. Das Ordnungsamt stellt die Verfügungen den Betroffenen zu und kontrolliert die Einhaltung der Quarantäne. Im Dezember etwa wurden rund 6.600 Anordnungen auf den Weg gebracht. Bis zum 10. Januar kamen weitere 1.000 hinzu. Zur Kontrolle werden täglich etwa 650 Anrufe getätigt.

Täglich kontrollieren bis zu 14 Teams die Corona-Regeln

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist zudem täglich mit bis zu 14 Teams unterwegs, um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu kontrollieren. Die Beamt:innen setzen bei Verstößen insbesondere auf klärende Ansprachen, mündliche Verwarnungen und die Erhebung von Verwarngeldern. Als letztes Mittel können auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

18.000 Kontrollen in einem Monat

Auch Betriebe, Händler:innen und Gastronom:innen werden kontrolliert. Zudem ist das Ordnungsamt zuständig, die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sowie auf Wochenmärkten zu überprüfen. Im Dezember 2020 führte der KOD über 18.000 solcher Kontrollen durch.

Überprüfung von Hygienekonzepten und weitere Aufgaben

Das Ordnungsamt erhält darüber hinaus eine Vielzahl von Anfragen rund um den Infektionsschutz, wie etwa von Reiserückkehrer:innen. Der Innendienst erstellt zudem Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe der Rechtsverordnung und prüft Hygienekonzepte.

Neben den zusätzlichen Aufgaben durch die Corona-Pandemie kümmert sich das Ordnungsamt weiterhin um Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Gefahrenabwehr, Straßenverkehr, Führerschein und Fahrerlaubniswesen, Fundbüro, Kreislaufwirtschaftsrecht, Versammlungen und Märkte sowie Waffenwesen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken