Saar-Gericht erklärt Möbelhaus-Schließungen Anfang 2021 für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Möbelhaus-Schließungen Anfang 2021 nachträglich für unwirksam erklärt. Wie die Nachrichtenagentur „AFP“ am Mittwoch (5. Oktober 2022) berichtete, habe die Regelung die Grundrechte der klagenden Firmen auf Berufsausübungsfreiheit und Eigentum verletzt, so die Richter:innen.
Gericht: Möbelhaus-Schließungen nicht nötig gewesen
Zur Verhinderung von Corona-Infektionen seien die Schließungen demnach nicht nötig gewesen. Kund:innen könnten sich in großen Möbelhäusern besser aus dem Weg gehen. Außerdem seien keine Menschenansammlungen zu erwarten.
Möbelhäuser benachteiligt
Das Gericht merkte auch an, dass statt Schließungen mildere Maßnahmen wie eine Masken- oder Testpflicht hätten verhängt werden können. Die Regelung habe Möbelhäusern gegenüber anderen Einzelhändlern auf rechtswidrige Weise benachteiligt.
Möbelhäuser mussten Anfang 2021 geschlossen bleiben
Die Möbelhäuser mussten im Februar und März 2021 geschlossen bleiben. Im März 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht die Regelung bereits vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Warum die Entscheidung wichtig werden könnte
Die jetzt ergangene Feststellung könnte für mögliche Schadensersatzklagen wichtig sein, so die „AFP“. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es gebe viele ähnliche Verfahren und die Fragen seien noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Verwendete Quellen:
– AFP