Saarbrücken untersagt Demo gegen Corona-Maßnahmen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat eine für Samstag (27. März 2021) angemeldete Demo in Saarbrücken untersagt. Bei der Veranstaltung sollte gegen die Corona-Maßnahmen protestiert werden. Die Anmelderin hatte jedoch im Vorfeld dazu aufgerufen, bei der Demonstration gegen die Regeln zu verstoßen.

Saarbrücken hat die Demonstration unter dem Motto „Es reicht! – Schulschließungen, Isolation und Pleiten, Menschen sind in Not. Wir gestalten gemeinsam unsere lebenswerte Zukunft“, die für Samstag (27. März 2021) angemeldet war, untersagt.

Demonstration stelle wahrscheinlich eine Gefährdung dar

Grundlage für das Verbot sind das Versammlungsgesetz sowie das Infektionsschutzgesetz. Aus Sicht der Versammlungsbehörde sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die Demonstration eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten. Sie erwirkte daher die Untersagung.

Anmelderin habe zum Verstoß gegen Verordnung aufgerufen

Die Anmelderin soll im Vorfeld der Demo öffentlich zu Verstößen gegen die aktuelle Corona-Landesverordnung aufgerufen haben. Unter anderem aus diesen Gründen sei sie von der Versammlungsbehörde als unzuverlässig für die Funktion als Versammlungsleiterin eingestuft worden. Der Aufforderung, eine neue Leitung zu benennen, sei sie nicht fristgerecht nachgekommen.

Wie die Landeshauptstadt in einer Pressemitteilung berichtet, habe sich die Verantwortliche für die Demonstration bereits bei der Anmeldung sowie bei dem Verfahren zu einer ähnlichen Veranstaltung, die für den 13. März angemeldet war, unkooperativ verhalten. Bei der vergangenen Veranstaltung musste letztlich die Polizei einschreiten, da trotz Absage zahlreiche Menschen zusammengekommen waren: Bis zu 150 Gegner der Corona-Maßnahmen in Saarbrücken unterwegs.

Veranstalterin muss Verbot in Social Media bekannt geben

Die Verfügung sei der betreffenden Person am Freitagnachmittag (26. März 2021) zugestellt worden. Die Anmelderin ist nun dazu angehalten, die Untersagung bis spätestens 20.00 Uhr bekannt zu geben. Dazu soll sie zumindest die gleichen sozialen Medien und Veröffentlichungsplattformen nutzen wie bei der Bewerbung der Veranstaltung. Sollte die Antragstellerin dagegen verstoßen, hat sie mit einem Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zu rechnen. Die Polizei ist über die Verbotsverfügung informiert.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken