Saarbrücken verschärft Corona-Regeln ab sofort

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich angepasst. Weiterhin bestehen bleibt damit die Maskenpflicht. Flächendeckend 2G gilt zudem beim Verzehr von Speisen und Getränken. Um diese Bereiche in der City geht es:
Saarbrücken verschärft ab heute die Corona-Regeln in der Innenstadt. Foto: BeckerBredel
Saarbrücken verschärft ab heute die Corona-Regeln in der Innenstadt. Foto: BeckerBredel

Saarbrücken verschärft Corona-Regeln ab sofort

Die Stadt Saarbrücken hat ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich angepasst, wie aus einer Mitteilung der Pressestelle der saarländischen Landeshauptstadt hervorgeht. Den Angaben zufolge treten die verschärften Corona-Regeln am heutigen Donnerstag (2. Dezember 2021) in Kraft. Als Hintergrund der Maßnahmen wurden die aktuelle Pandemielage sowie die von der Landesregierung beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln genannt.

Grundsätzlich gilt ab heute: „Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin„. Flächendeckend 2G greift beim Verzehr von Speisen und Getränken, auch „abseits der Außengastronomie und aller Stände des Christkindlmarktes“. Zum Verzehr von Speisen und Getränken könne die Maske abgenommen werden.

Ausnahmen der Maskenpflicht gelten laut Mitteilung für:

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können

2G und Maskenpflicht in folgenden Bereichen

Die Maskenpflicht und die 2G-Regel (für den Verzehr von Speisen/Getränken) gelten ab heute in folgenden Bereichen in Saarbrücken:

  • Reichsstraße (ab den Saarbahngleisen) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Berliner Promenade
  • Ufergasse
  • „Am Steg“
  • Schifferstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirch-Straße
  • hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße, einschließlich zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirch-Straße, Cora-Eppstein-Platz, Faßstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz

Für diese Bereiche gelten die Regelungen. Grafik: Landeshauptstadt Saarbrücken

Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die 2G-Regel und die Maskenpflicht hin„, teilte die Pressestelle der saarländischen Landeshauptstadt mit.

Kontrollen angekündigt

Die neue Allgemeinverfügung werde auf Grundlage der neuen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie erlassen. Mitarbeiter:innen des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen den Nachweis der 2G-Regel sowie die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle der Landeshauptstadt Saarbrücken, 01.12.2021