Saarland richtet Online-Portal zur Meldung von Ungeimpften in Pflegeeinrichtungen ein

Das Saarland richtet eine Online-Meldeplattform für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein. So sollen die Daten von Pflegekräften und anderen Beschäftigten schneller übermittelt werden.
Das Saarland richtet eine Online-Meldeplattform für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein. Symbolfoto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Das Saarland richtet eine Online-Meldeplattform für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein. Symbolfoto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk

Seit dem heutigen Mittwoch (16. März 2022) besteht die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen. Bis gestern hatten die Mitarbeiter:innen etwa in der Pflege die Möglichkeit, ihren Impf- oder Genesungsnachweis einzureichen. Das Saarland will nun eine Online-Meldeplattform einrichten, um die Übermittlung der Daten zu beschleunigen und vereinfachen. Das teilte der Landkreistag und das saarländische Gesundheitsministerium mit. Die Landesregierung übernimmt das Portal von Sachsen. Es soll noch diese Woche bereitstehen.

Pflegeeinrichtungen, Praxen und andere Unternehmen, die von der Corona-Impfpflicht betroffen sind, müssen innerhalb der nächsten zwei Wochen die Mitarbeiter:innen melden, die noch keinen Impfschutz haben. Die Gesundheitsbehörden entscheiden dann über mögliche Konsequenzen. Diese können von Bußgeldern bis zu Tätigkeits- und Betretungsverboten reichen. Den Beschäftigten wird zuvor voraussichtlich eine Frist eingeräumt, um sich impfen zu lassen.

Vor wenigen Tagen ging das Gesundheitsministerium davon aus, dass im Saarland noch etwa 1.000 Beschäftigte in der Pflege ungeimpft sind. Je nach Bereich verfügten jedoch zwischen 93 und 98 Prozent der Mitarbeiter:innen über den nötigen Nachweis.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur