Isolationspflicht abgeschafft: Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

Masken statt Isolation, weniger Vorgaben und mehr Eigenverantwortung: Das sind die Grundsätze für die neue Corona-Verordnung im Saarland. In einem Punkt zieht das Land nun mit anderen Bundesländern gleich.
Valentin Flauraud
Valentin Flauraud

Isolationspflicht abgeschafft

Im Saarland sind Corona-Infizierte von diesem Samstag (10. Dezember 2022) an nicht mehr verpflichtet, sich in Isolation zu begeben. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor, die das Kabinett am heutigen Dienstag beschlossen hat. Die Landesregierung führt damit eine Regelung ein, wie sie bereits in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg gilt.

Wie die Regierung den Wegfall begründet

„Wir möchten eine Inselsituation für die saarländische Bevölkerung vermeiden und ein regional einheitliches Vorgehen ermöglichen“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD). Grund für die Anpassung der Verordnung sei zudem gewesen, dass sich das Coronavirus inzwischen weniger gefährlich zeige als zu Beginn der Pandemie. Trotz des hohen Ansteckungsgrades führe die vorherrschende Omikron-Variante aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem bestehe in der saarländischen Bevölkerung ein hoher Immunschutz. Rund 70 Prozent hätten bereits eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Damit liege das Saarland im bundesweiten Vergleich auf Platz zwei hinter Schleswig-Holstein.

Corona-Zahlen gehen zurück

Nach dem Hoch vor zwei Monaten, als das Saarland noch mit einer Inzidenz von knapp 1.700 die bundesweite Corona-Statistik angeführt hatte, seien die Infektionszahlen in der Tendenz nun seit Wochen stabil und rückläufig. Mit einer aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 209,8 liege der Wert „nur minimal über dem Bundesdurchschnitt“, so Altesleben. Auch die Corona-Belastung in den Krankenhäusern sei mit durchschnittlich circa 3,5 Prozent seit vier Wochen konstant niedrig. Dies gelte auch für die Auslastung von Intensivbetten durch Covid-Patient:innen. „Vor diesem Hintergrund war zu überlegen, dass der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht momentan nicht verhältnismäßig erscheint“, erklärte die Staatssekretärin.

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Saarland setzt weiter auf Eigenverantwortung

Heute könne sie sagen, dass die damalige Entscheidung, bei den hohen Inzidenzen die Maßnahmen nicht zu verschärfen, sondern nur eine Warnung auszusprechen, richtig gewesen sei. Das eigenverantwortliche Verhalten der Saarländer habe dazu geführt, dass man die Zahlen in den Griff bekommen habe. „Ich bin zuversichtlich, dass sich dieses eigenverantwortliche Verhalten auch bei dem Wegfall der Isolationspflicht zeigen und auch durchsetzen wird.“

Maskenpflicht für Infizierte außerhalb der Wohnung

Anstelle der Isolationspflicht trete nun eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung ein. Wer mit Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion getestet wurde, sei nach den neuen Regeln verpflichtet, mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in Schulen. Die Maskenpflicht gilt nicht unter freiem Himmel, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und in Innenräumen, wenn man sich darin alleine aufhält.

Infizierte sollen Kontakte reduzieren und im Zweifelsfall zu Hause bleiben

Die Schutzmaßnahmen enden nach frühestens fünf Tagen nach positiver Testung, wenn 48 Stunden keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen. „Positiv auf Corona getestete Personen sollten sich eigenverantwortlich trotz Maske nach Möglichkeit nicht in Menschenansammlungen begeben und auch den Austausch mit anderen Menschen während dieser Zeit, soweit als dies möglich ist, reduzieren“, sagte Altesleben. Trotz der Aufhebung der Isolationspflicht appelliere man weiterhin an die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes „wer krank ist, bleibt zu Hause“ und lasse sich im Zweifelsfall dann auch krankschreiben. Außerdem hätten die saarländischen Arbeitgeber natürlich die Möglichkeit, im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen eigene Anordnungen im Umgang mit der Infektion zu treffen.

Weiter Betretungsverbot für Infizierte

Der Schutz vulnerabler Gruppen habe nach wie vor für die saarländische Landesregierung die höchste Priorität. Daher müssten insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen weiterhin strengere Regeln für positiv Getestete gelten. Für sie – gleich ob Betreiber, Beschäftigte, Besucher:innen oder ehrenamtlich Tätige – gelte grundsätzlich ein Betretungsverbot.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Laut der Gesundheitsstaatssekretärin bleibt es im Saarland bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. In Bayern und Sachsen-Anhalt wird diese zum Wochenende abgeschafft. „Wir wollen erst noch einmal weiter beobachten, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt“, begründete Altesleben. Denn im ÖPNV sei eine andere Nähe vorhanden als beispielsweise in Kaufhäusern. „Auf Bus und Bahn bin ich vielleicht angewiesen, um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen“, sagte sie. Dort könne man sich dann unter Umständen nicht entschieden, den nächsten Bus zu nehmen, weil er zu voll sei.

Regeln gelten fünf Wochen

Die neue saarländische Corona-Verordnung gilt zunächst für fünf Wochen. „Wir werden immer auf Sicht fahren“, kündigte die Staatssekretärin an. Sollte sich das Infektionsgeschehen nachhaltig verschlechtern, werde man sich nicht scheuen, wieder über entsprechende Maßnahmen zu beraten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur