Sondersitzungen im Bundestag: Diese zusätzlichen Corona-Beschränkungen sind geplant
Bundestag soll weitere Corona-Maßnahmen auf den Weg bringen
Noch diese Woche soll im Bundestag über zusätzliche Corona-Maßnahmen beraten und entsprechende Einschränkungen beschlossen werden. Nach einem Entwurf der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen folgende Corona-Regelungen auf den Weg gebracht werden:
Diese zusätzlichen Corona-Maßnahmen sind geplant
Impfpflicht soll kommen
Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sollen dazu verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Demnach soll das Personal bis zum 15. März 2022 Impf- oder Genesenen-Nachweise vorlegen müssen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss entsprechende ärztliche Bescheinigungen vorlegen. Wer ab 16. März 2022 neu anfängt, muss einen Nachweis haben. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal von Arztpraxen und Rettungsdiensten.
Apotheker, Tier- und Zahnärzte sollen impfen dürfen
Um das Tempo beim Impfen zu erhöhen, sollen auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Corona-Impfungen berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine vorherige ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Entsprechende Muster-Schulungskonzepte sollen demnach bis 31. Dezember 2021 entwickelt werden.
Schärfere regionale Maßnahmen in Corona-Hotspots
In Ländern, in denen das Corona-Infektionsgeschehen besonders hoch ist, sollen nach einem Parlamentsbeschluss härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport möglich sein. Auch Versammlungen und Veranstaltungen, die keine geschützten Demonstrationen sind, sollen untersagt werden können. Besonders Sportveranstaltungen mit größerem Publikum sollen dadurch in Corona-Hotspots verhindert werden. Ebenso Schließungen von Gastronomiebetrieben und Verbote von Kongressen sollen möglich sein. Ausgangsbeschränkungen sowie pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sollen hingegen nicht möglich sein.
Frist für härtere Länder-Maßnahmen sollen verlängert werden
Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November 2021 noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember 2021 in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist nun bis zum 15. Februar 2022 verlängert werden.
Kliniken sollen Ausgleichszahlungen erhalten
Kliniken sollen für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegungen Ausgleichszahlungen erhalten.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur