Weiter Maskenpflicht in Saar-Gefängnissen

Die Maskenpflicht in den saarländischen Gefängnissen gilt vorerst weiter. Aktuell sind zwölf Gefangene mit dem Coronavirus infiziert.
In den Gefängnissen gilt weiterhin Maskenpflicht. Foto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz
In den Gefängnissen gilt weiterhin Maskenpflicht. Foto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz

In den Justizvollzugsanstalten des Saarlandes müssen Gefangene weiterhin eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gelte, wenn sich zwei oder mehr Menschen in einem Raum befänden, wie das Justizministerium in Saarbrücken mitteilte. Angesichts der derzeitigen Corona-Infektionslage sei eine Abschaffung der Maskenpflicht kurzfristig nicht vorgesehen.

Aktuell zwölf Gefangene infiziert

Besucherinnen und Besuchern werde das Tragen von Masken empfohlen – für sie ist der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Testergebnisses einer anerkannten Teststelle Pflicht. Derzeit seien in den beiden Justizvollzugsanstalten in Saarbrücken und Ottweiler fünf Bedienstete und zwölf Gefangene mit Corona infiziert, hieß es vom Ministerium.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur