Ab 1. Januar: Das E-Rezept wird verpflichtend

Der bekannte rosafarbene Zettel vom Arzt verschwindet - und wird zu einem digitalen Rezeptcode, Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich. Welche Vorteile hat das digitale Rezept? Wie funktioniert das Ganze?
Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa
Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa

Das elektronische Rezept oder „E-Rezept“ löst das bekannte rosafarbene Papierrezept, das man von der Arztpraxis erhält, zur Apotheke trägt und dort einlöst, ab. Versicherte können das digitale Rezept zum Beispiel auf ihrem Smartphone verwalten und von dort aus direkt an die Apotheke senden.

Rezepte gibt es ab Januar 2024 nur noch digital

Das digitale Rezept gibt es in Deutschland schon seit 2022. Es wurde seither Schritt für Schritt ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2024 wird es nun verbindlich für alle gesetzlich Versicherten: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten dann nur noch per E-Rezept.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Es vereinfache die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, vermeide Zettelwirtschaft und schaffe so mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Unverzichtbar sei das digitale Rezept zum Beispiel bei Videosprechstunden. Und es erspare unnötige Wege – beispielsweise wenn Folgerezepte ausgestellt werden müssen.

Auch möglich: Versicherte können das Rezept per App an ihre Apotheke senden und so das Medikament vorbestellen. Der Aufwand für Patientinnen und Patienten sowie Arztpraxen und Apotheken reduziere sich deutlich.

Was muss ich tun, um das E-Rezept nutzen zu können?

Es gibt drei verschiedene Wege, wie Patientinnen und Patienten das E-Rezept nutzen und in der Apotheke einlösen können:

  • Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden. Dazu muss die Karte lediglich in der Apotheke in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Mehr sei nicht nötig, auch keine PIN.
  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine E-Rezept-App verwaltet und direkt an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Die Arztpraxis kann auch einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode aushändigen. Die Apotheke scannt diesen Code und kann dann das Medikament ausgeben.

Versicherte können selbst entscheiden, mit welcher der drei Optionen sie ihr E-Rezept einlösen.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Eine Ärztin oder ein Arzt erstellt und signiert das Rezept digital und fälschungssicher – und speichert es dann in einem zentralen System, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Code ausgestattet: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird unmittelbar an die Patientin oder den Patienten übermittelt – auf die elektronische Gesundheitskarte oder auf die E-Rezept-App.

In der Apotheke können Patientinnen und Patienten dann das Rezept einlösen – per Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder per Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke ebenfalls den E-Rezept-Fachdienst.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.

Wie steht es mit der Datensicherheit?

Bei der digitalen Übertragung von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Bundesregierung