Angeklagter bestreitet Schuld in Prozess um Schockanrufe – Opfer auch im Saarland

In einem Prozess um Betrug mit sogenannten Schockanrufen hat ein Angeklagter bestritten, sich bewusst am kriminellen Schema einer Bande beteiligt zu haben. Diese soll unter anderem Menschen aus dem Saarland ins Visier genommen haben.
Ein Schockanruf in Trier war "erfolgreich". Symbolfotos: (links) dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand | (rechts) Pixabay
Ein Schockanruf in Trier war "erfolgreich". Symbolfotos: (links) dpa-Bildfunk/Karl-Josef Hildenbrand | (rechts) Pixabay

Prozess um Schockanrufe: Angeklagter bestreitet Schuld

Seit dem heutigen Freitag (1. September 2023) steht in einem Prozess um sogenannte Schockanrufe vor dem Landgericht München ein 43-Jähriger vor Gericht. Durch eine Täuschung soll er herausgegebenes Bargeld von älteren Menschen angenommen und an Hinterleute weitergeleitet haben. In seiner Aussage teilte der Angeklagte mit, er habe lediglich Aufträge befolgt und nicht gewusst, dass es sich bei seinen Vorgesetzten um Straftäter handelt. Von einem kriminellen Schema will er demnach nichts gewusst haben.

Opfer auch im Saarland

Laut Anklage soll der Mann gut 50.000 Euro von Opfern erbeutet haben. Demnach war er Teil einer Bande, die im November vergangenen Jahres mit einer Telefonmasche Druck auf Menschen aufbaute und sie zur Herausgabe von Geld drängte. Die Gruppe soll hauptsächlich von Polen aus operiert und in sieben Fällen Menschen aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland ins Visier genommen haben. Dabei gaben sich die Mitglieder laut Anklage als Polizisten oder Staatsanwälte aus und behaupteten, ein naher Angehöriger habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nur durch Zahlung einer hohen Kaution könne eine Untersuchungshaft verhindert werden.

Zwei Betrugsfälle erfolgreich, fünf gescheitert

In zwei Fällen übergaben die Opfer demnach Bargeld an den Angeklagten und einen Komplizen, in fünf weiteren scheiterte die Aktion, als die Angerufenen misstrauisch wurden. Der 43-Jährige war der Staatsanwaltschaft zufolge als Geldabholer tätig oder fungierte als Mittelsmann für den Transport der Beute. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur