Bezahlkarte für Asylbewerber vom Bundestag beschlossen: Polizei-Gewerkschaft spricht Warnung aus

Statt Bargeld sollen Geflüchtete künftig Bezahlkarten erhalten können. Einige Länder machen das schon, nun schafft der Bund eine Regelung. Eine Warnung kommt allerdings von der Gewerkschaft der Polizei:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Bezahlkarte für Geflüchtete. Die Gewerkschaft der Polizei warnt hingegen vor Risiken. Foto: Britta Pedersen/dpa-Bildfunk
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Bezahlkarte für Geflüchtete. Die Gewerkschaft der Polizei warnt hingegen vor Risiken. Foto: Britta Pedersen/dpa-Bildfunk

Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber:innen

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber:innen beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freund:innen im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am heutigen Freitag (12. April 2024) in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram.

Bezahlkarte schränkt Bargeldabhebung für Geflüchtete ein

„Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu der Regelung. „Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort. Ein entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind“, so Faeser weiter.

Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November 2023 verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber:innen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ Rechnung getragen, heißt es dazu.

Gewerkschaft der Polizei warnt: Betroffene dürfen nicht in Kriminalität gedrängt werden

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.“ Betroffene dürften nicht in die Kriminalität gedrängt werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur