Bundestag beschließt Wahlrechtsreform: Parlament soll deutlich kleiner werden – Union und Linke wollen dagegen klagen

Nach einer heftigen Debatte hat der Bundestag am heutigen Freitag (17. März 2023) eine Wahlrechtsreform beschlossen. Das Parlament soll deutlich und dauerhaft verkleinert werden. Die Linke und die CDU wollen gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen:
Der Bundestag soll künftig kleiner werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Der Bundestag soll künftig kleiner werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bundestag beschließt Wahlrechtsreform: Parlament soll deutlich kleiner werden

Nach einem jahrelangen Streit und hitzigen Debatten hat der Bundestag am heutigen Freitag (17. März 2023) eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament künftig deutlich verkleinern soll. Demnach soll der Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzt werden. Der Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte bei der Abstimmung am Morgen in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten insgesamt 400 Abgeordnete dem Gesetzesentwurf zu, während sich 261 Abgeordnete gegen die Reform aussprachen. 23 Bundestagsabgeordnete enthielten sich.

Künftig keine Überhangmandate mehr

Mit der Wahlrechtsreform soll der Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzt werden. Überhang – und Ausgleichsmandate soll es künftig nicht mehr geben. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Sie darf diese Sitze nach jetzigen Wahlrecht behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Das führt zu einer Aufblähung des Bundestages (dieser ist aktuell auf 736 Abgeordnete angewachsen), die künftig verhindert werden soll.

Fünf-Prozent-Klausel soll strikt gelten

Neben dem Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate soll eine striktere Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die bislang geltende Grundmandatsklausel soll wegfallen. Sie sorgt bislang dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Union und Linke kündigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an

Gegen die Wahlrechtsreform wollen sich die Union und die Linkspartei wehren. Beide Parteien kündigten bereits kurze Zeit nach der Abstimmung entsprechende Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sowohl Union als auch Linke sehen sich durch die Wahlrechtsreform massiv benachteiligt. Beide Parteien profitieren von den aktuellen Regelungen der Überhangmandate und der Grundmandatsklausel. Sollten diese wegfallen, könnte die Linke aus dem Parlament gedrängt werden und die CDU künftig weniger Sitze erhalten. Für die CSU, die nur in Bayern antritt, wäre die Reform sogar existenzbedrohend, wenn sie nicht mehr über Direktmandate in das Parlament einziehen könnte. Ein Zusammenschluss mit der CDU, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten, lehnt die Partei aus Bayern nämlich bislang kategorisch ab.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur