Ein Jahr Haft wegen Hassrede gegen in Kusel getötete Polizisten

Wenige Tage nach dem gewaltsamen Tod zweier Polizeikräfte nahe Kusel kommt es in München zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Mann den Beamt:innen das gleiche Schicksal wünscht. Er muss dafür nun ins Gefängnis.
Nach Urteil des Landgerichts München muss der Mann für ein Jahr in Haft. Foto: picture alliance/dpa | Britta Schultejans
Nach Urteil des Landgerichts München muss der Mann für ein Jahr in Haft. Foto: picture alliance/dpa | Britta Schultejans

Ein Jahr Haft wegen Hassrede gegen in Kusel getötete Polizisten

Das Amtsgericht München hat einen Mann zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, der die nahe Kusel getöteten Polizeikräfte als „Bastarde“ bezeichnet und ihren Münchner Kolleg:innen das gleiche Schicksal gewünscht hatte. Der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige entschuldigte sich am gestrigen Donnerstag (7. Juli 2022) dafür und schob die verbalen Entgleisungen auf seinen problematischen Alkoholkonsum. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zur Tatzeit Anfang Februar 2,5 Promille im Blut.

Ohne Bewährung verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen Belohnung und Billigung von Straftaten und dem Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Mann räumt Anklage vollumfänglich ein

Der Angeklagte hatte laut eigenen Angaben nach einem Streit mit seiner Schwester begonnen, sich zu betrinken. Polizist:innen waren damals zu seiner Münchner Wohnung gefahren, nachdem er dort randaliert hatte. Er beleidigte die Einsatzkräfte laut Anklage aufs Derbste und sagte, sie gehörten genauso erschossen wie die „Bastarde“ in der vorherigen Woche. Der Mann räumte die Anklage vor Gericht vollumfänglich ein.

Zugleich betonte der 35-Jährige, nichts gegen Polizist:innen zu haben. Sein Cousin sei Polizist, und er sei auch kein Rassist. Er habe Freunde, die Ausländer seien. Dass er sich – wie ihm in der Anklage vorgeworfen wird – explizit rassistisch und antisemitisch äußerte, schob er auf seine Kindheit in Thüringen. Dort sei er „mit solchen CDs und solchen Sachen eben aufgewachsen“. Von der Ideologie habe er sich aber „längst abgekehrt“.

Strafantrag von Angehörigen gestellt

Laut einem Sprecher des Amtsgerichts München dürfte der Prozess dort „eines der ersten Verfahren überhaupt wegen Hassrede zum Nachteil dieser Beamten beziehungsweise ihrer Angehörigen sein“. Die Angehörigen eines der beiden Opfer von Kusel hatten Strafantrag gestellt.

Durchsuchungen in 15 Bundesländern

Erst im Juni hatten Ermittlungsbehörden mit Durchsuchungen in 15 Bundesländern ein Signal gegen Hass und Hetze im Internet gesetzt und die Wohnungen von 75 Beschuldigten durchsucht. „Wenn Worte wie Waffen gebraucht werden, ist konsequentes staatliches Handeln gefordert“, hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) damals im Landeskriminalamt (LKA) in Mainz gesagt.

Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ eingerichtet

Nach dem gewaltsamen Tod der Polizeikräfte hatte das LKA eine eigene Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ eingerichtet. Zwar habe es nach dem Verbrechen vor allem eine Welle der Anteilnahme gegeben, sagte Lewentz. „Wir haben aber auch in sogenannten sozialen Medien in tiefe menschliche Abgründe blicken müssen.“​

Hintergrund

Ende Januar waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Derzeit läuft am Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen einen 39-Jährigen, der die beiden Einsatzkräfte laut den Ermittler:innen erschossen haben soll, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem 33 Jahre alten Komplizen wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur