Entlastung für Heizkosten beantragen: So geht es

Von den Preisbremsen für Gas und Fernwärme profitieren sie nicht: Haushalte, die etwa mit Öl oder Holz heizen. Von steigenden Kosten sind sie aber genauso betroffen. Jetzt werden auch sie entlastet.
Foto: dpa/Christian Charisius
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Entlastung für Heizkosten kann vielerorts beantragt werden

In den allermeisten der 16 Bundesländer lassen sich seit dieser Woche die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Wer seine Wohnung also mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks und Kohle heizt und die Brennstoffe 2022 teuer einkaufen musste, kann auf diesem Weg einen Teil seiner Kosten erstattet bekommen.

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich Ihre individuellen Einkaufswerte im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mehr als verdoppelt haben. Wo das allgemeine Preisniveau 2021 lag, haben Bund und Länder mit Referenzpreisen festgelegt. Diese betragen jeweils inklusive Mehrwertsteuer:

  • für Heizöl 71 Cent pro Liter (ct/l)
  • für Flüssiggas 57 ct/l
  • für Holzpellets 24 ct/kg
  • für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm (ct/kg)
  • für Holzbriketts 28 ct/kg
  • für Scheitholz 85 Euro je Raummeter
  • für Kohle und Koks 36 ct/kg

Online-Rechner kann voraussichtliche Erstattung anzeigen

80 Prozent der Kosten, die 2022 über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgingen, übernimmt der Bund. Wer seinen Erstattungsanspruch im Vorfeld berechnen möchte, kann zum Beispiel den Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen.

Wer etwa Ende Oktober seinen 2.000-Liter-Heizöltank zu einem Preis von 1,70 je Liter befüllt hat, bekäme in Berlin einen Zuschuss von 788,80 Euro ausgezahlt, in allen anderen Bundesländern 448 Euro.

2.000 Euro Erstattung sind je Haushalt möglich

Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2.000 Euro Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt. In einem Wohnhaus, in dem mehrere Haushalte von ein und derselben Heizungsanlage versorgt werden, steigt die Bagatellgrenze mit jeder Partei um 100, höchstens aber bis auf 1.000 Euro an.

In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern kann die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Vermieter verpflichten sich mit Antragstellung, die erhaltene Förderung an die Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter müssen daher selbst nicht tätig werden.

Antrag im Saarland stellen

Bis auf Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen machen die übrigen 13 Bundesländer gemeinsame Sache. Wer die entsprechenden Rechnungen beisammen hat, kann seinen Antrag im Saarland über dieses Portal stellen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur